|GRANTWAY
EN

Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FöBS)

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Share
Favorite
Feedback
Summary
-
15 October 2023
15 October 2024
-
-
-
Not for profit (incl. NGOs)
Nordrhein-Westfalen
Energy, Climate and Environment
Overview

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, die zur Verbesserung der Natur- und Umweltbedingungen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie in Ihren Aktivitäten als Trägerverein von Biologischen Stationen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Schutzgebietsbetreuung,
  • Vertragsnaturschutz,
  • Artenschutz,
  • Wissenschaftliche und beratende Aufgaben,
  • Naturschutzbildung,
  • Sonderanschaffungen,
  • Arbeiten der EDV-Servicestelle der Biologischen Stationen als datentechnische Vermittlungsstelle zum LANUV NRW und zu anderen Landesbehörden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der Bemessungsgrundlage und 100 Prozent für Arbeiten der EDV-Servicestelle. Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage wird ein Stundensatz von EUR 60,95 zugrunde gelegt.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.10. für das Folgejahr bei der zuständigen Bezirksregierung.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als Trägerverein einer Biologischen Station in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen.
  • Sie müssen einen Arbeits- und Maßnahmenplan erstellen und einvernehmlich abstimmen.
  • Sie müssen die fachgerechte Erfüllung der vorgegebenen Aufgaben gewährleisten.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss sichergestellt sein.
  • Ihr Vorhaben darf nicht schon durch andere öffentliche Mittel gefördert werden.
Learn more or apply
All information about this funding has been collected from and belongs to the funding organization
04 November 2023