Breitbandversorgung ländlicher Räume
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Kurztext
Wenn Sie als Gemeinde oder Kreis in zuverlässige, erschwingliche und hochwertige Breitbandinfrastrukturen in den ländlichen Gebieten investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur in ländlichen Ortschaften mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Sie bekommen die Förderung für
- Zuschüsse an private oder kommunale Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen,
- die Verlegung von Leerrohren mit einem nutzer- und anbieterneutralen Standard, die für eine Breitbandinfrastruktur genutzt werden können,
- Planungsarbeiten und Aufwendungen zur Vorbereitung und Begleitung der genannten Maßnahmen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 75 Prozent des festgestellten Fehlbetrages beziehungsweise der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 2 Millionen pro Einzelvorhaben beziehungsweise EUR 50.000 bei Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie Ihr Vorhaben durchführen möchten.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Kreise.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die fehlende oder unzureichende Breitbandversorgung und den ermittelten beziehungsweise prognostizierten Bedarf im zu versorgenden Gebiet nachweisen.
- Bei Investitionszuschüssen an Netzbetreiber müssen Sie folgende Unterlagen zusätzlich erbringen:
- eine Wirtschaftlichkeitsberechnung des ausgewählten Netzanbieters,
- ein Angebot über die Höhe der Ausgaben zur Herstellung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene sowie
- einen Nachweis, dass der Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot ausgewählt wurde.
- Zur Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers müssen Sie ein offenes und transparentes Auswahlverfahren durchführen.
- Die Förderung ist beschränkt auf den ländlichen Raum.