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Billigkeitsleistungen für nordrhein-westfälische Zoos und Tiergärten zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Energiekrise und deren

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

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Summary
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31 March 2023
31 March 2024
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Nordrhein-Westfalen
Arts, Culture and Heritage Organizational Support and Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Zoo oder Tiergarten durch die gestiegenen Energiepreise und inflationsbedingte Preissteigerungen stark belastet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Zoo oder Tiergarten bei der Bewältigung der durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine gestiegenen Energiekosten und der Preissteigerungen für Tierfutter und Medikamente.

Sie erhalten die Förderung für Ihre Mehrausgaben für Energie (unabhängig vom Energieträger) sowie für Tierfutter und Medikamente im Zeitraum vom 1.4.2022 bis zum 31.3.2023, die in 2023 zu Ist-Ausgaben geführt haben beziehungsweise führen werden. Bei den Energieausgaben sind das Nachzahlungen für das Jahr 2022, die gegebenenfalls im Rahmen der Endabrechnung 2022 anfallen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 60 Prozent der nachgewiesenen Ausgabensteigerungen mit Ist-Ausgaben im Jahr 2023, maximal EUR 2 Millionen.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung, jeweils beim Dezernat 51.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9.2023 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Zoos und Tiergärten, die über eine Genehmigung nach § 42 Absatz 2 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes und/oder § 11 Absatz 1 Nummer 4 des Tierschutzgesetzes verfügen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihren Mehrbedarf durchgestiegene Ausgaben bei Energie und inflationsbedingte Preissteigerungen bei Tierfutter und Medikamenten nachweisen. Referenzwerte sind die Ausgaben für Energie, Tierfutter und medikamente im Zeitraum vom 1.4.2021 bis zum 31.3.2022.
  • Bei der Ermittlung Ihrer Mehrausgaben müssen Sie anteilige Betriebskostenzuschüsse, Zahlungen Dritter oder eine Bundesförderung, die sich auf die Ausgaben für Energie beziehen und damit die ermittelten Ausgabensteigerungen abdecken, in Abzug zu bringen.
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02 October 2023