Billigkeitsleistungen als energiepreisbedingte Zusatzbeihilfen für Biologische Stationen und Naturparke in Nordrhein-Westfalen zur Bewältigung der
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Kurztext
Wenn Sie als Träger einer Biologischen Station oder als Naturpark durch die gestiegenen Energiepreise stark belastet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Träger einer Biologischen Station oder als Naturpark bei der Bewältigung der gestiegenen Energiekosten durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine.
Sie erhalten die Förderung für Ihre Mehrausgaben für Wärme und Strom (unabhängig vom Energieträger) im Zeitraum vom 1.4.2022 bis zum 31.3.2023, die in 2023 zu Ist-Ausgaben geführt haben beziehungsweise führen werden. Für das Jahr 2022 sind das Nachzahlungen, die gegebenenfalls im Rahmen der Endabrechnung 2022 anfallen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 60 Prozent der nachgewiesenen Ausgabensteigerungen mit Ist-Ausgaben im Jahr 2023.
Der Zuschuss muss mehr als EUR 500,00 betragen (Bagatellgrenze).
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung, jeweils beim Dezernat 51.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Trägervereine der nach den Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW – FöBS geförderten Biologischen Stationen und die als Zweckverbände beziehungsweise eingetragene Vereine organisierten 12 Naturparke in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihren Mehrbedarf durch die gestiegenen Ausgaben für Energie nachweisen. Referenzwerte für die Ermittlung der Preissteigerungen sind die Ausgaben für Energie im Zeitraum vom 1.4.2021 bis zum 31.3.2022.
- Bei der Ermittlung Ihrer Mehrausgaben müssen Sie anteilige Betriebskostenzuschüsse, Zahlungen Dritter oder eine Bundesförderung, die sich auf die Ausgaben für Energie beziehen und damit die ermittelten Ausgabensteigerungen abdecken, in Abzug zu bringen.