Sonderprogramm "Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen"
zuständige Bezirksregierung Bayern
Kurztext
Wenn Sie als Unternehmen ein Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien planen, können Sie vom Freistaat Bayern Fördermittel bekommen.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei Investitionen, die den Energieverbrauch in Ihren Gebäuden und technischen Anlagen deutlich senken und somit zur Energieeinsparung beitragen, den Einsatz von erneuerbaren Energien steigern und CO2-Emissionen reduzieren. Das Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“ basiert auf den Maßgaben der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
Sie erhalten den Zuschuss für folgende Investitionen:
- technische Anlagen, auch in die Gebäudetechnik (Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserbereitung),
- Sanierung von Gebäuden sowie
- Neubau von Gebäuden.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 5 Prozent auf die regulären regierungsspezifisch gewährten Subventionen für Energieeffizienz. Dabei gelten insgesamt folgende Höchstfördersätze:
- 30 Prozent für kleine und 20 Prozent für mittlere Unternehmen in den C-Fördergebieten der GRW,
- 20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen in den übrigen Fördergebieten.
Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn der Maßnahme an die Regierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen.
rechtliche Voraussetzungen
Das Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.
Das Fördergebiet umfasst die EFRE-Schwerpunktgebiete, also besonders förderungswürdige Gebiete in Bayern.
Maßnahmen, die im Rahmen der Teilnahme an Energieeffizienznetzwerken empfohlen wurden, werden bevorzugt gefördert.
Sie müssen
- bei Investitionen in technische Anlagen und Gebäudetechnik den Energieverbrauch um mindestens 10 Prozent im Vergleich zu den in Ihrem Betrieb bereits vorhandenen Maschinen/Anlagen senken,
- bei der Sanierung oder beim Neubau von Gebäuden den Jahresenergiebedarf nach der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) um mindestens 10 Prozent unterschreiten,
- mit der schriftlichen Bestätigung eines fachkundigen Dritten nachweisen, dass Sie durch Ihre Maßnahmen die geforderten Energieeinsparungen erreichen. Fachkundige Dritte können Architektur-, Beratungs-, externe Planungsbüros oder Anlagenhersteller sein.