Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Grundschulkinder
zuständige Bezirksregierung Bayern
Kurztext
Wenn Sie als Kommune Investitionen planen, mit denen zusätzliche Betreuungsplätze für Grundschulkinder in einer Kindertageseinrichtung geschaffen werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Grundschulkinder in einer Kindertageseinrichtung.
Sie bekommen die Förderung für Investitionen in den Neubau, Ausbau oder Umbau einer Kindertageseinrichtung, um für Grundschulkinder zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 6.000 pro zu schaffendem Betreuungsplatz.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an die zuständige Regierung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr geplantes Vorhaben ist nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) grundsätzlich als Bauinvestition förderfähig.
- Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.
- Sie schließen Ihr Vorhaben bis zum 30.6.2024 ab.
- Bei Baumaßnahmen halten Sie eine Zweckbindung von 25 Jahren ein.
- Sie müssen die Bedarfsnotwendigkeit der Maßnahme, die in Ihrem Gebiet durchgeführt werden wird, gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) feststellen.
- Die geförderte Kindertageseinrichtung erfüllt bei Inbetriebnahme auch die übrigen Fördervoraussetzungen des BayKiBiG.
- Sie erbringen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.