Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern (FöR-PrBNE)
zuständige Bezirksregierung Bayern
Kurztext
Wenn Sie eine Einrichtung der Umweltbildung betreiben und qualitativ hochwertige Bildungsangebote der nachhaltigen Entwicklung (BNE) und der Umweltbildung (UB) in Bayern schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Einrichtung der Umweltbildung bei der Umsetzung nichtwirtschaftlicher Projekte zur Schaffung von qualitativ hochwertigen Bildungsangeboten für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung (Bildungsangebote BNE/UB).
Sie erhalten die Förderung für
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Bildungsangeboten, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum Beispiel Umweltbewusstsein, ökologische Zusammenhänge oder Möglichkeiten für nachhaltiges Handeln aufzeigen und dadurch zur Verstärkung von BNE und ihrer Breitenwirkung beitragen,
- Projekte, die thematisch beziehungsweise methodisch innovativ sind und insbesondere der Entwicklung und Erprobung von neuartigen Angeboten dienen (nur staatlich anerkannte Umweltstationen),
- Organisation und Durchführung von Treffen zur Netzwerkbildung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme in einfacher Ausfertigung oder elektronisch an die zuständige Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen wollen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern (beispielsweise Kommunen, kirchliche Einrichtungen oder gemeinnützig tätige juristische Personen des Privatrechts wie eingetragene Vereine und rechtsfähige Verbände), sofern sie in der Bildung zur nachhaltigen Entwicklung (BNE) tätig sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss sich am Leitbild einer Bildung für nachhaltige Entwicklung ausrichten.
- Sie müssen über die notwendige fachliche Kompetenz verfügen und eine ausgewogene Vermittlung der Bildungsinhalte sicherstellen.
- Nicht gefördert werden Umweltbildungseinrichtungen oder Projekte, die von der Scientology -Organisation, vergleichbaren Sekten oder anderen ideologisch geprägten Institutionen (mit-)getragen, (mit-)organisiert oder umgesetzt werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind natürliche Personen.