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Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (RZÖPNV)

zuständige Bezirksregierung Bayern

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Bayern
Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Bayern investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Freistaates erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Sie bekommen die Förderung für

  • den Bau und Ausbau der Infrastruktur,
  • die Beschaffung von Fahrzeugen sowie
  • Zuweisungen für Zwecke des allgemeinen ÖPNV,

im Einzelnen für

  • Verkehrswege der Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen, Bahnen besonderer Bauart und nicht bundeseigener Eisenbahnen,
  • Umsteigeparkplätze an Haltestellen des ÖPNV,
  • zentrale Omnibusbahnhöfe und Haltestelleneinrichtungen,
  • Betriebshöfe und zentrale Werkstätten,
  • Beschleunigungsmaßnahmen,
  • Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz,
  • Vorhaben der Deutschen Bahn AG, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im ÖPNV beitragen,
  • Linienomnibusse,
  • Schienenfahrzeuge sowie
  • ÖPNV-Zuweisungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung bei Infrastrukturmaßnahmen ist abhängig von dem zu fördernden Vorhaben, beträgt jedoch maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Die Höhe der Förderung für die Beschaffung von Omnibussen ist abhängig von den einzelnen Buskategorien. Die Beschaffung neuer Schienenfahrzeuge wird mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert, bei besonderer landespolitischer Bedeutung kann der Fördersatz auf 80 Prozent erhöht werden.

Die Höhe der ÖPNV-Zuweisungen an einzelne Aufgabenträger wird im Haushalt festgesetzt. Die Eigenbeteiligung des Aufgabenträgers muss mindestens ein Drittel betragen.

Das Antragsverfahren für Infrastrukturvorhaben ist mehrstufig. Im 1. Schritt reichen Sie Ihr Projekt zur Aufnahme in das Investitionsförderungsprogramm bei der örtlich zuständigen Regierung frühzeitig vor dem beabsichtigten Baubeginn an. Danach werden die von der Regierung gemeldeten Vorhaben von den Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr und der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit in das Landesprogramm aufgenommen. Anschließend können Sie Ihren Förderantrag bei der zuständigen Regierung stellen.

Anträge für Fahrzeuge und für ÖPNV-Zuweisungen stellen Sie bis spätestens 1.12. für das folgende Jahr unter Verwendung der Antragsformulare an die örtlich zuständige Regierung.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Gemeinden,
  • Landkreise und kommunale Zweckverbände sowie
  • öffentliche und private Verkehrsunternehmen oder Vorhabensträger.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Sie führen Ihr Vorhaben in Bayern durch. Als nicht in Bayern ansässiger Antragsteller können Sie Zuwendungen zur Beschaffung von Fahrzeugen erhalten, wenn
    • das Fahrzeug weit überwiegend in Bayern eingesetzt wird und
    • Sie von dritter Seite keine vergleichbaren Zuwendungen erhalten.
  • Infrastrukturmaßnahmen müssen die Voraussetzungen des Artikels 3 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG) erfüllen.
  • Im Rahmen der Fahrzeugförderung halten Sie die Anforderungen durch das Personenbeförderungsgesetz und Nahverkehrspläne oder gleichwertige Pläne ein.
  • Bei Anträgen auf Fahrzeugförderung machen Sie als Antragsteller glaubhaft, dass der Omnibus mindestens 8 Jahre oder eine Laufleistung von 500.000 Kilometer als Linienbus eingesetzt wird. Für Schienenfahrzeuge gilt eine Bindungsfrist von 20 Jahren.
  • Darüber hinaus gelten je nach Art des Vorhabens besondere spezifische Voraussetzungen.
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04 November 2023