Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit
zuständige Bezirksregierung Bayern
Kurztext
Wenn Sie als bayerische Kommune mit Ihren bayerischen Nachbarkommunen neue Kooperationsprojekte zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung neuer, vorbildhafter Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit (Kooperationsprojekte).
Zu den Aufgabenbereichen der interkommunalen Kooperationsprojekte gehören insbesondere
- Erledigung von allgemeinen Verwaltungstätigkeiten der Kommunen sowie
- Aufgaben der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt EUR 50.000 je Kooperationsprojekt, jedoch maximal 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In besonders ausgewiesenen Fördergebieten mit besonderem Handlungsbedarf ist eine erhöhte Zuwendung bis zu EUR 90.000 möglich.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über die Rechtsaufsichtsbehörde bei der örtlich zuständigen Regierung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie die von ihnen geführten Unternehmen und Einrichtungen mit Sitz in Bayern.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Die Zusammenarbeit in den vorgesehenen Aufgabenfeldern muss sich auf wesentliche Bereiche des Verwaltungshandelns beziehen, die mit personellen, strukturellen oder organisatorischen Veränderungen bei den an der Kooperation Beteiligten verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise der gemeinsame Betrieb kommunaler Infrastrukturen, die Zusammenarbeit in der Verwaltungsorganisation oder die gemeinsame Erledigung kommunaler Aufgaben.
- Ihr Kooperationsprojekt hat Vorbildcharakter für das Handlungspotenzial interkommunaler Zusammenarbeit.
- Sie halten das Kooperationsprojekt nach seiner Einrichtung mindestens 5 Jahre lang aufrecht.
- Sie können nachweisen, dass Sie durch die Zusammenarbeit personelle und sächliche Ausgaben in den kooperierenden Aufgabenbereichen von mindestens 15 Prozent pro Jahr einsparen.
- Der Freistaat Bayern fördert ausschließlich neue Kooperationsprojekte.