Digitalbonus
zuständige Bezirksregierung Bayern
Kurztext
Wenn Sie in die Digitalisierung Ihres kleinen Unternehmens und/oder in einen verbesserten IT-Schutz vor Hackerangriffen investieren, können Sie einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie, wenn Sie in die Digitalisierung Ihres kleinen Unternehmens investieren.
Sie bekommen den „Digitalbonus“ für
- die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen in Ihrem Unternehmen sowie
- die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei dem
- Digitalbonus Standard bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 10.000,
- Digitalbonus Plus für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 50.000.
Sie bekommen die Förderung, wenn Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben EUR 4.000 übersteigen.
Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den
- Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen,
- Digitalbonus Plus nur einmal bekommen; Sie müssen sich also für einen der beiden Förderbereiche entscheiden.
Sie können den Digitalbonus Standard nicht mit dem Digitalbonus Plus kombinieren.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über das Online -Antragsformular an Ihre zuständige Bezirksregierung. Dort müssen Sie innerhalb von 4 Wochen nach der elektronischen Antragstellung die unterschriebenen Anträge postalisch nachreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen
- die Maßnahme im Freistaat Bayern umsetzen,
- mit der Durchführung der Maßnahme warten, bis der Eingang des elektronischen Förderantrags bestätigt wurde.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
- Angehörige der Freien Berufe,
- Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen,
- Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung,
- von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen mit Ausnahme von Inklusionsunternehmen und gGmbHs,
- Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag ihrer Gläubiger erfüllen.
Sie bekommen keine Förderung für
- Ausgaben für Standard-Webseiten oder -Webshops,
- Standard-Online-Marketing-Maßnahmen,
- den Erwerb von Standard- Software (wie herkömmliche Büro software oder Betriebssysteme), Standard- Hardware (wie PCs, Laptops , Tablets , Smartphones , Drucker, Telefone) oder IKT-Lösungen, die in anderen Unternehmen zum Einsatz kommen sollen.