Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2023
zuständige Bezirksregierung Bayern
Kurztext
Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bei der Bewältigung von zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende (Ermäßigungsticket) in den Monaten Mai bis Dezember 2023 entstanden sind beziehungsweise noch entstehen.
Sie bekommen die Förderung zum Ausgleich von Kosten, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch
- Rückgang der Fahrgeldeinnahmen,
- Minderung der Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX),
- Minderung anderer Ausgleichszahlungen,
- erhöhte Ausgaben für die Anpassung der Vertriebsprozesse zur Einführung des Deutschlandtickets,
- mit der Ausgabe des Deutschlandtickets verbundene Minderungen von Erlösen aus Vertriebsprovisionen innerhalb von Tarifbereichen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihre zuständige Bezirksregierung.
Als Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH oder Unternehmen des Schienenpersonennahverkehrs richten Sie Ihren Antrag bitte an das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Fristen
Sie konnten Ihren Antrag grundsätzlich bis zum 30.9.2023 einreichen. Eine verspätete Antragstellung ist gegebenenfalls möglich.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen des ÖPNV im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als für Verkehrsleistungen Erlösverantwortliche müssen Sie an der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung für das Deutschlandticket teilnehmen, die hierfür erforderlichen Daten bereitstellen, bestehende Einnahmenansprüche vollumfänglich geltend machen und gegebenenfalls diese Ansprüche überschießende Einnahmen im Rahmen der Einnahmeaufteilung abgeben.
- Kontrollinfrastruktur, für die Sie eine Förderung erhalten, muss 3 Jahre im ÖPNV in Deutschland eingesetzt werden.