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Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR)

zuständige Bezirksregierung Bayern

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Summary
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For profit
Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Bayern
Energy, Climate and Environment Organizational Support and Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus oder Wohnplätze in einem Pflegeheim modernisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern fördert Ihre Maßnahmen zur Modernisierung und Erneuerung von

  • Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern und
  • Pflegeplätzen in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen.

Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen und ergänzende Zuschüsse.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind das normalerweise bis zu 60 Prozent, in Einzelfällen bis zu 75 Prozent vergleichbarer Neubaukosten. Die förderfähigen Kosten müssen je Wohnung mindestens EUR 5.000 betragen.

Die Höhe des ergänzenden Zuschusses „Basis“ beträgt bis zu EUR 300,00 je Quadratmeter Wohnfläche. Für ein besonders nachhaltiges Vorhaben können Sie zusätzlich den Zuschuss „Nachhaltigkeit“ in Höhe von bis zu EUR 200,00 je Quadratmeter Wohnfläche bekommen. Die ergänzenden Zuschüsse „Basis“ und „Nachhaltigkeit“ betragen jeweils maximal 25 Prozent des Darlehens.

Die Höhe der Gesamtförderung (Darlehen und ergänzende Zuschüsse) darf 100 Prozent der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

Ihren Antrag reichen Sie bitte bei der jeweiligen Bewilligungsstelle ein. Das sind die Regierungen, die Landeshauptstadt München und die Städte Augsburg und Nürnberg. Nach Entscheidung der Bewilligungsstelle über den Antrag wird dieser an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) weitergeleitet.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucherinnen und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und stationären Pflegeeinrichtungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Gebäude muss
    • mindestens 5 Jahre alt sein, wenn die Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden,
    • im Jahr der Antragstellung am 31.12. mindestens 15 Jahre alt sein, wenn Sie ausschließlich die in der Anlage aufgeführten Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen durchführen lassen.
  • Die Wohnungen müssen nach der Modernisierung heute allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen.
  • Ihre Maßnahmen müssen den öffentlich-rechtlichen und mietrechtlichen Vorschriften entsprechen.
  • Die zu erwartenden Mieterhöhungen müssen sozial verträglich sein.
  • Sie müssen für neu zu vermietende Wohnungen für die Dauer der Zinsfestschreibung ein allgemeines Belegungsrecht für Haushalte einhalten, deren Einkommen bestimmte Grenzen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes nicht übersteigen.
  • Sie dürfen mit dem Vorhaben erst nach der Bewilligung beginnen.
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04 November 2023