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Bayerische Förderrichtlinie Holz (BayFHolz)

zuständige Bezirksregierung Bayern

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Summary
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For profit
Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Bayern
Energy, Climate and Environment Organizational Support and Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie für Ihren Neubau oder für die Erweiterung oder Aufstockung Ihres Gebäudes Bauelemente aus Holz oder aus anderen nachwachsenden Rohstoffen verwenden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt den Einsatz nachwachsender, Kohlenstoff speichernder Rohstoffe im Bausektor.

Sie bekommen die Förderung für die gespeicherte Kohlenstoffmenge im Zusammenhang mit folgenden Baumaßnahmen:

  • Neubau, Erweiterung und Aufstockung von Gebäuden kommunaler Gebietskörperschaften in Holzbauweise – dies sind Gebäude für öffentliche Zwecke wie Verwaltungsgebäude oder Gebäude für die soziale Infrastruktur wie Schulen und Kindergärten,
  • Neubau, Erweiterung und Aufstockung von mehrgeschossigen Wohngebäuden in Holzbauweise.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 500,00 je Tonne der in den Holzbauelementen und Dämmstoffen gespeicherten Kohlenstoffmenge, jedoch maximal EUR 200.000 je Baumaßnahme.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000 je Baumaßnahme.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag bei Ihrer örtlich zuständigen Regierung ein.

Eligibility

Fristen

Die Bayerische Förderrichtlinie Holz wird verlängert. Sie können auch über den 31.12.2022 hinaus Ihren Antrag stellen.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • kommunale Gebietskörperschaften, auch in kommunaler Zusammenarbeit in den Formen von Zweckvereinbarungen und Zweckverbänden,
  • natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Wenn es sich um ein Gebäude einer kommunalen Gebietskörperschaft handelt, muss
    • Ihr Neubau über eine Bruttogeschossfläche von mindestens 300 Quadratmetern verfügen,
    • die Erweiterung und Aufstockung zu einer zusätzlichen Gesamt-Bruttogeschossfläche von mindestens 100 Quadratmetern führen.
  • Wenn es sich um ein mehrgeschossiges Wohngebäude handelt, muss
    • Ihr Neubau den Gebäudeklassen 3, 4 und 5 gemäß Bayerischer Bauordnung (BayBO) entsprechen sowie über mindestens 3 Wohneinheiten und eine Gesamt-Bruttogeschossfläche von mindestens 300 Quadratmetern verfügen,
    • die Erweiterung zu mindestens 3 Wohneinheiten und zu einer zusätzlichen Gesamt-Bruttogeschossfläche von mindestens 300 Quadratmetern führen, sodass ein Gebäude der Gebäudeklassen 3, 4 oder 5 gemäß BayBO entsteht, und
    • die Aufstockung um mindestens 2 Wohneinheiten mit einer zusätzlichen Gesamt-Bruttogeschossfläche von mindestens 100 Quadratmetern geplant werden.
  • Die Tragwerkskonstruktionen müssen überwiegend aus Holz bestehen.
  • Sie müssen die verbaute Menge der Kohlenstoff speichernden Baustoffe und die damit verbundene Speichermenge über das Berechnungstool „CO2-Tool“ nachweisen.
  • Darüber hinaus müssen die von Ihnen verwendeten Baustoffe folgende Anforderungen erfüllen:
    • Die Baustoffe entsprechen dem aktuellen Stand der Technik, besitzen Marktreife und sind für die jeweilige Baumaßnahme und die zur Anwendung kommende Bauweise geeignet,
    • Sie setzen nachweislich Rohstoffe aus nachhaltiger Produktion beziehungsweise Bewirtschaftung ein.
    • Als Materialien dürfen nur Holzwerkstoffe der Emissionsklassen mit dem Nachweis E1 oder F0 verwendet werden.
  • Sie halten den Mindestenergiestandard „Effizienzhausstandard 55“ bei der Maßnahme „Neubau“ für das gesamte Gebäude und bei den Maßnahmen „Aufstockung“ und „Erweiterung“ für die neu errichteten Stockwerke beziehungsweise Geschosse ein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • unterirdische Gebäude(-teile) beziehungsweise Bauten wie zum Beispiel Keller,
  • Carports und
  • Nebengebäude aller Art.
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04 November 2023