Außerordentliche Betriebskostenförderung für Träger leistungssportlicher Trainingsstätten zur Bewältigung der Energiekrise
zuständige Bezirksregierung Bayern
Kurztext
Wenn Sie Träger von nachwuchsleistungssportlichen Trainingsstätten sind und den Trainingsbetrieb trotz gestiegener Ausgaben für Energie weiter aufrechterhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Träger von Bundes- und Landesstützpunkten des Leistungssports bei der Bewältigung der gestiegenen Kosten für Energie infolge der Energiekrise, um die fortlaufende Ausbildung der Nachwuchskader sicherzustellen.
Sie erhalten die Förderung für Ihre Mehrausgaben für Energie, die im Zeitraum vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 bei Bewirtschaftung der für die Durchführung des Trainingsbetriebs genutzten Räume und Flächen an anerkannten nachwuchsleistungssportlichen Trainingsstätten zu erwarten sind.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Mehrausgaben.
Als Antragsteller müssen Sie sich mit 10 Prozent an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihre örtlich zuständige Regierung.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 16.8.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Träger anerkannter Bundes- und Landesstützpunkte.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre im Jahr 2023 tatsächlich entstandenen Betriebskosten müssen die für die aktuelle Förderperiode jeweils festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben gemäß Sportförderrichtlinien (SportFöR) übersteigen.
- Sie stellen sicher, dass die Einrichtungen für die Nachwuchskader trotz Mehrbelastungen bei den energiebedingten Ausgaben weiterhin in leistungssportgerechtem Zustand unentgeltlich zur Verfügung stehen.
- Ihre finanzielle Mehrbelastung muss auf die Energiekrise zurückzuführen sein.