Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen – Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“
zuständige Agentur für Arbeit
Kurztext
Wenn Sie Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung einrichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen fördert die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen.
Sie erhalten die Förderung für
- die Schaffung von Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte junge Menschen sowie
- die Einstellung von schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten arbeitslosen oder arbeitsuchenden Menschen, die besondere Schwierigkeiten haben, auch unter Inanspruchnahme von Regelleistungen inklusiv am Arbeitsmarkt teilzuhaben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für jeden Ausbildungsplatz beziehungsweise für jeden Arbeitsplatz bis zu EUR 5.000. Der Mindestbetrag liegt bei EUR 2.500.
Ihren Antrag stellen Sie vor Abschluss des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrages und bei befristeten Arbeitsverträgen vor Abschluss des Änderungsvertrages bei der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind arbeitgebende natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts mit Betriebssitz im Freistaat Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsverhältnis anbieten.
- Nicht gefördert wird die Besetzung mit Bezieherinnen und Beziehern von Renten wegen voller Erwerbsminderung.