Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Kurztext
Wenn Sie Projekte zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Sie als Unternehmen, Einrichtung, Verband, Kommune oder Hochschule bei der Durchführung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Förderschwerpunkte sind:
- A . Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement (richtet sich gezielt an Kommunen)
- Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben): Gefördert wird die Erstellung eines integrierten und nachhaltigen kommunalen Anpassungskonzepts für die Kommune.
- Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben): Gefördert wird die Begleitung der Umsetzung des Anpassungskonzepts, beispielsweise in Form einer befristeten Personalstelle.
- Ausgewählte Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel: Gefördert wird die Umsetzung einer ausgewählten Klimaanpassungsmaßnahme, beispielsweise eine investive Maßnahme im Rahmen eines nachhaltigen Klimaanpassungskonzepts.
- B. Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung: Gefördert werden die praxisnahe Entwicklung von Verfahrensweisen, Konzepten und Strategien sowie die pilothafte Umsetzung. Dieser Förderschwerpunkt umfasst 2 Module, die Erstellung eines Konzepts und die Umsetzung des Konzepts.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses hängt vom gewählten Förderschwerpunkt ab:
- Im Förderschwerpunkt Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement (A):
- Erstvorhaben: maximal EUR 225.000 für einen Zeitraum von 24 Monaten,
- Anschlussvorhaben: maximal EUR 275.000 für einen Zeitraum von 36 Monaten,
- Ausgewählte Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel: maximal EUR 200.000 für einen Zeitraum von 36 Monaten,
- Im Förderschwerpunkt Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung (B):
- Erstellung eines Konzeptes: maximal EUR 300.000 für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten,
- Umsetzung eines Konzeptes: maximal EUR 500.000 für einen Zeitraum von bis zu 48 Monaten.
Das Förderverfahren ist im Bereich A einstufig und im Bereich B zweistufig. Ihre Anträge beziehungsweise Projektskizzen reichen Sie bitte bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ein. Bitte beachten Sie die Informationen zur Öffnung von Förderfenstern und Förderaufrufen zu einzelnen Schwerpunkten.
Im zweistufigen Verfahren werden Sie in der 2. Verfahrensstufe für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- für Förderschwerpunkt A und B
- Städte, Gemeinden und Landkreise und
- Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.
- für Förderschwerpunkt B
- kommunale Eigenbetriebe sowie
- Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung,
- Unternehmen, die im Verbund mit Kommunen, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des Bundes und der Länder im Vorhaben zusammenarbeiten.
- Hochschulen, Universitätskliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen, die mit einer/einem oder mehreren Praxispartnerinnen oder -partnern wie Kommunen, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des Bundes und der Länder als Verbund- oder Kooperationspartnerin oder -partner zusammenarbeiten,
- Verbände, Vereine, Stiftungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Sie bemessen die Ausgaben Ihres Vorhabens so, dass der Zuschuss für Ihr Anpassungskonzept oder Ihr Anschlussvorhaben mindestens EUR 50.000 beträgt und für ausgewählte Maßnahmen mindestens EUR 10.000.
- Sie haben mit Ihrem Projekt noch nicht begonnen.
- Sie verfügen über ausreichende personelle sowie finanzielle Kapazitäten zur Durchführung des Vorhabens.
- Sie betreiben die investiven Projekte über die gesamte Zweckbindungsfrist zweckentsprechend.
- Ihre Maßnahme ist freiwillig, dies bedeutet, es dürfen keine öffentlich-rechtlichen oder gesetzlichen Verpflichtungen zur Durchführung der Maßnahme bestehen.
- Sie haben alle erforderlichen Unterlagen inklusive der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.