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Klimaschutzinitiative – Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

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Summary
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31 December 2022
31 December 2023
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
R&D and Higher Education
Germany
Community Development Energy, Climate and Environment Health, Justice and Social Welfare Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie im kommunalen Umfeld wegweisende investive Modellprojekte planen, durch die die Emission von Treibhausgasen verringert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu EUR 10 Millionen erhalten. Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) für Kommunen in dem Zeitraum vom 1.9.2021 bis zum 31.12.2022 zusätzliche Mittel zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen bereit.

Volltext

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert Einzel- und Verbundprojekte, die einen wichtigen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Treibhausgasneutralität von Kommunen leisten.

Sie können den Zuschuss erhalten für

  • Abfallentsorgung,
  • Abwasserbeseitigung,
  • Energie- und Ressourceneffizienz,
  • Stärkung des Umweltverbundes, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktionen im Wirtschaftsverkehr sowie
  • Smart-City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen).

Ebenso können Modellprojekte aus anderen Bereichen gefördert werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Sie können den Zuschuss zu Ihren Maßnahmen für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren erhalten. Die Förderquote beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für nachweislich finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent.

In dem Zeitraum vom 1.9.2021 bis zum 31.12.2022 ist die Förderung erhöht und beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei finanzschwachen Kommunen können Sie in dem genannten Zeitraum bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Eine Förderung ist für Projekte ab einem Volumen von EUR 200.000 möglich. Der Zuwendungsbetrag soll pro Vorhaben nicht mehr als EUR 10 Millionen betragen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Verfahrensstufe Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online .

Eligibility

Fristen

  • Sie können Ihre Projektskizzen in den Zeiträumen vom 1.3. bis 30.4. und vom 1.9. bis 31.10. in den Jahren 2022 bis 2024 einreichen.
  • Eine rechtsverbindlich unterschriebene Papierversion Ihrer Projektskizze einschließlich aller Anlagen müssen Sie spätestens 14 Tage nach Ablauf der genannten Zeiträume für die Einreichung der Projektskizzen nachreichen. Es zählt das Datum des Posteingangs.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise), Zusammenschlüsse von Kommunen, Betriebe und Unternehmen sowie sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung. Auch Kooperationen von Kommunen, Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und Hochschulen können einen Antrag auf Förderung stellen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie über eine ausreichende personelle und finanzielle Kapazität verfügen, um das Vorhaben wie geplant durchführen zu können.
  • Sie müssen in der Lage sein, das Projekt fachkompetent und wirtschaftlich zu planen, durchzuführen und abzurechnen. Ihre projektspezifischen fachlichen Qualifikationen, Kompetenzen und Erfahrungen müssen Sie in geeigneter Form nachweisen.
  • An dem Vorhaben muss ein erhebliches Bundesinteresse bestehen.
  • Das Modellprojekt muss eine deutliche Sichtbarkeit und eine bundesweite Ausstrahlung haben.
  • Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie über die betreffenden Flächen verfügen können, entweder als Eigentümerin und Eigentümer oder per Gestattungsvertrag. Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre, für Gebäude 10 Jahre
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
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20 April 2023