Klimaschutzinitiative – Klimaschutz im Radverkehr
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Kurztext
Wenn Sie Modellprojekte für den Radverkehr planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) für Kommunen in dem Zeitraum vom 1.9.2021 bis zum 31.12.2022 zusätzliche Mittel zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen bereit.
Volltext
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Sie im Rahmen der Klimaschutzinitiative bei der Durchführung von Modellprojekten, die attraktive Angebote für den Radverkehr entwickeln.
Sie erhalten die Förderung für investive Maßnahmen mit Modellcharakter
- zur klimafreundlichen und radverkehrsgerechten Umgestaltung des Straßenraumes,
- zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie
- zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen in Ihrer Region.
Sie können den Zuschuss zu Ihren Maßnahmen für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren erhalten. Die Förderquote beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für nachweislich finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent.
In dem Zeitraum vom 1.9.2020 bis zum 31.12.2022 ist die Förderung erhöht und beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Mindestbetrag liegt bei EUR 200.000, der Höchstbetrag bei EUR 20 Millionen.
Gehört Ihre Kommune zu den finanzschwachen Kommunen, können Sie eine höhere Förderquote von bis zu 100 Prozent in dem Zeitraum vom 1.9.2020 bis zum 31.12.2022 erhalten.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird von Ihnen eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 50 Prozent vorausgesetzt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Verfahrensstufe Ihre Projektskizze bei dem Projektträger ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online .
Fristen
- Sie können Ihre Projektskizzen in den Zeiträumen vom 1.3. bis 30.4. und vom 1.9. bis 31.10. in den Jahren 2022 bis 2024 einreichen.
- Eine rechtsverbindlich unterschriebene Papierversion Ihrer Projektskizze einschließlich aller Anlagen müssen Sie spätestens bis zum 15.5. beziehungsweise bis zum 15.11. des Antragsjahres nachreichen. Es zählt das Datum des Posteingangs.
rechtliche Voraussetzungen
Der Zuschuss zu Maßnahmen des Klimaschutzes durch Radverkehr ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Dazu zählen Kommunen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen.
Mit Ihrem Vorhaben müssen Sie mehrere unterschiedliche Maßnahmen umsetzen, die in einem direkten Wirkzusammenhang stehen müssen. Hinzu kommen Öffentlichkeitsarbeit und Monitoring.
In Ihrem Projekt müssen Infrastrukturmaßnahmen enthalten sein.
Ihr Vorhaben muss zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung beitragen.
Die geförderten Maßnahmen müssen einen deutlichen Zusatznutzen für den Klimaschutz aufweisen und sich deutlich von bereits geplanten Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur vor Ort abgrenzen.
Sie müssen als Antragsteller über ausreichende personelle wie finanzielle Mittel für die Durchführung Ihres Projekts verfügen.
Ihr Projekt darf ohne Förderung nicht oder nicht vollständig durchführbar sein.
Sie müssen die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachten.
Antragstellende müssen über die betreffenden Flächen verfügen können, als Eigentümer oder per Gestattungsvertrag. Die Zweckbindung besteht für 5 Jahre, für Gebäude für 10 Jahre.
Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.