Klimaschutzinitiative – Innovative Klimaschutzprojekte
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Kurztext
Wenn Sie Klimaschutzmaßnahmen in den Bereichen Kommunen, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihrem Projekt erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie im Rahmen der Klimaschutzinitiative mit einem Zuschuss zu innovativen Klimaschutzprojekten.
Sie erhalten den Zuschuss für nichtinvestive Einzel- und Verbundvorhaben oder Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den folgenden 3 Modulen:
- Modul 1: Entwicklung und pilothafte Anwendung von innovativen Klimaschutzmaßnahmen
- Modul 2: Bundesweite Verbreitung bereits pilothaft erprobter Klimaschutzmaßnahmen
- Modul 3: Lokale Verankerung und Umsetzung zentral koordinierter Klimaschutzmaßnahmen in bundesweit tätigen Organisationen
Mit dem aktuellen Themenaufruf „Klimaschutz durch Steigerung der Ressourceneffizienz“ werden gezielt Projekte gefördert die
- die Kreislaufführung erhöhen,
- den Ressourcenverbrauch reduzieren und
- Abfälle vermeiden oder vermindern.
Sie erhalten die Förderung in der Regel für einen Zeitraum von 3 Jahren.
Die Höhe der Zuwendung bemisst sich an Ihren zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
Dabei müssen Sie sich auch angemessen selbst an der Gesamtfinanzierung beteiligen. In allen 3 Modulen liegt Ihre Eigenbeteiligung bei mindestens 10 Prozent, als Unternehmen bei mindestens 50 Prozent. Als öffentliche institutionell geförderte Forschungseinrichtung oder staatliche Hochschule kann für Sie eine abweichende Eigenbeteiligung möglich sein.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem Projektträger, der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH, ein.
Zur Erstellung der Projektskizzen und förmlichen Förderanträge nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Ihre Projektskizzen zum Themenaufruf „Klimaschutz durch Steigerung der Ressourceneffizienz“ reichen Sie bitte bis zum 15.9.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Dazu zählen Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt muss einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten, Treibhausgase einsparen sowie zu einer messbaren Minderung der CO2-Werte beitragen. Ihre Projektidee muss konkret auf ihre Umsetzung ausgelegt sein.
- Als Antragsteller müssen Sie personell und materiell in der Lage sein, die Aufgaben Ihres Projekts durchzuführen. Dafür benötigen Sie die notwendige fachliche Qualifikation und Erfahrung.
- Planen Sie Ihr Projekt im Verbund mit anderen, so müssen Sie die Kooperation in einer Vereinbarung regeln.
- Die Gesamtfinanzierung Ihres Projektes muss gesichert sein.