Investive Maßnahmen zur klimafreundlichen gewerblichen Nahmobilität (Mikro-Depot-Richtlinie)
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Kurztext
Wenn Sie zur Auslieferung von Waren modellhafte Mikro-Depots aufbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Ihre infrastrukturellen Investitionen in Flächen und Räume zum Betrieb von Mikro-Depots. In den modellhaft geschaffenen Mikro-Depots werden Verkehre von Kurier-, Express- und Paketdienstleister (KEP) „auf der letzten Meile“ abgewickelt, das bedeutet in möglichst großer Nähe zu den Endkunden.
Gefördert werden Investitionen zum Aufbau in folgenden Kategorien:
- Anschaffung mobiler Infrastruktur (Container, Wechselbrücken),
- bauliche Sanierung/Herrichtung von gebauter Infrastruktur (zum Beispiel Ziehen von Wänden),
- Schaffung von Infrastruktur für Anliefervorgänge (zum Beispiel Tore und Rampen),
- Schaffung von Infrastruktur für die Lagerung (zum Beispiel Regale),
- Bodenarbeiten auf Freiflächen (Befestigung, Pflasterung),
- Sicherheitsmaßnahmen (Errichtung von Zäunen, Schlösser und Sicherheitstechnik),
- Ver- und Entsorgung (zum Beispiel Infrastruktur für Heizung, Strom, Wasser, Internet, Ladeinfrastruktur),
- Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht (sanitäre Anlagen, Sozialräume, Wetterschutz, Brandschutz),
- Verkehrsinfrastruktur (Rangierflächen, Ertüchtigung von Radinfrastruktur).
Die Waren werden ab dem Mikro-Depot ausschließlich durch lokal emissionsfreie Fahrzeuge wie beispielsweise Lastenkarren, Lastenräder, elektrische Fahrzeuge ausgeliefert. Die Belieferung der Mikro-Depots („Feeder-Verkehre“) darf auch mit konventionellen Fahrzeugen erfolgen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen eine Mindestzuwendung in Höhe von EUR 20.000 Euro ergeben. Der Erwerb und Einbau von Schließanlagen inklusive Erwerb und Installation von Kameras und Alarmanlagen ist auf EUR 3.000 Euro pro Depot begrenzt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig und besteht aus Projektskizze und anschließendem förmlichen Förderantrag. Projektskizzen können zwischen dem 1.3. und 31.5. in den Jahren bis 2023 eingereicht werden. Ihren Projektantrag reichen Sie bitte bei dem Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ein.
Für Ihren Förderantrag nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online .
Fristen
Ihre Projektskizzen reichen Sie bitte spätestens zum 31.5.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- private Unternehmen und
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung unabhängig von ihrer Rechtsform.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Sie beabsichtigen den Betrieb eines Mikro-Depots für die eigene Auslieferung von Waren oder Sie stellen geeignete Flächen oder Räumlichkeiten für ein Mikro-Depot zur Verfügung.
- Sie errichten Mikro-Depots auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und ermöglichen einen branchen- und anbieterübergreifenden Betrieb.
- Antragstellende verfügen als Eigentümerin/Eigentümer, Mieterin/Mieter und Pächterin/Pächter oder im Wege eines Gestattungsvertrags über die erforderlichen Flächen und Sie können dies nachweisen.
- Antragstellende sowie beteiligte Partnerinnen/Partner oder Auftragnehmerinnen/Auftragnehmer müssen in der Lage sein, das Projekt zu planen, wirtschaftlich durchzuführen, zu überwachen und abzurechnen.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.