Förderung des Exports grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur (Exportinitiative für Umwelttechnologien)
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Kurztext
Wenn Sie Vorhaben zur Wissensvermittlung und Förderung grüner und nachhaltiger Technologien und Infrastrukturen im Ausland planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Ihre Maßnahmen zur Wissensvermittlung und Anwendung grüner und nachhaltiger Technologien und Infrastrukturen im Ausland.
Sie bekommen die Förderung für Einzel- und Verbundprojekte in folgenden Projektarten:
- Durchführbarkeitsstudien,
- Pilot- und Modellvorhaben im Ausland sowie
- Initialprojekte.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang des Projekts. Eine angemessene Eigenbeteiligung von normalerweise 20 Prozent der Ausgaben ist vorzusehen. Auch eine Vollfinanzierung ist möglich. Eine Vollfinanzierung kommt aber normalerweise nicht in Betracht, wenn an dem Vorhaben insbesondere ein wirtschaftliches Interesse des Antragstellenden besteht.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem Projektträger, der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH, ein.
Zur Erstellung förmlicher Förderanträge nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Organisationen wie zum Beispiel Vereine und Verbände,
- Hochschulen und
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben.
Weitere Voraussetzungen:
- In das Projekt sind lokale Akteurinnen und Akteure sowie politische Entscheiderinnen und Entscheider aller Ebenen einzubinden.
- Für das Projekt sind plausible und umsetzbare Ziele zu definieren sowie mit Meilensteinen zu untersetzen, die in der Vorhabenlaufzeit erreicht werden können.
- Sie verfügen über eine ausreichende personelle sowie finanzielle Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.