Berliner Weiterbildungsprämie
zgs consult GmbH
Kurztext
Wenn Sie Kurzarbeitergeld beziehen und eine Weiterbildung absolvieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Berlin fördert Ihre berufliche Weiterbildung als Beschäftigte oder Beschäftigter, wenn Sie Kurzarbeitergeld beziehen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt EUR 250,00, wenn die Weiterbildungsmaßnahme an allen Arbeitstagen eines Monats stattfindet.
Wenn Sie kürzer oder länger an einer Maßnahme teilnehmen, beträgt die Prämie EUR 12,50 pro Tag.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor der verbindlichen Anmeldung zur Weiterbildung und unter Verwendung der Antragsformulare an die zgs consult GmbH.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Personen im Bezug von Kurzarbeitergeld mit Erstwohnsitz in Berlin.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Kosten Ihrer Weiterbildung werden nach § 106a Sozialgesetzbuch (SGB) III voll oder teilweise durch die Agentur für Arbeit übernommen.
- Ihre ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme und der Bildungsträger müssen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sein.
- Die Förderung erhalten Sie nur für die Tage, an denen Sie tatsächlich an der Weiterbildung teilnehmen.
- Ein Teilnahmetag umfasst mindestens 4 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten pro Tag.
- Wenn Sie Transfer-Kurzarbeitergeld (§111 SGB III) beziehen, sind Sie nicht antragsberechtigt.