Förderung von Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Kurztext
Wenn Sie eine Selbsthilfegruppe für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit und/oder deren Angehörige aufbauen oder erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt Selbsthilfegruppen von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder chronischer Krankheit und/oder deren Familienangehörigen.
Sie bekommen die Förderung für den Aufbau und Erhalt der Selbsthilfegruppe auf örtlicher Ebene.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens EUR 400,00 pro Selbsthilfegruppe und Jahr.
Richten Sie bitte Ihren Antrag über einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, über einen Landesbehindertenverband oder über die Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern e.V. (LAG) bis spätestens 1.11. des Jahres, das dem Bewilligungszeitraum vorausgeht, an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Selbsthilfegruppen unabhängig von ihrer Rechtsform.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Selbsthilfegruppe muss
- auf ein längerfristiges Wirken angelegt sein,
- ständig mindestens 6 Mitglieder haben,
- bereit sein, alle Betroffenen des Einzugsgebiets aufzunehmen,
- einen regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch sicherstellen,
- in eigenständigen Gruppentreffen gegenseitige Hilfen zur Lebensbewältigung und gesellschaftlichen Teilhabe bieten.
- Gruppen, die weniger als 8 Gruppentreffen im Jahr durchführen, können nur in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde gefördert werden.