Förderung von Projekten der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit (ESF 2014–2020)
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Kurztext
Wenn Sie als Projektträger Maßnahmen und Projekte zur Eingliederung von sozial benachteiligten Jugendlichen in den Arbeitsmarkt anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die dauerhafte Eingliederung von sozial besonders benachteiligten und/oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Sie können als Projektträger eine Förderung für Maßnahmen mit überwiegendem Praxisbezug (beispielsweise Jugendwerkstätten) im Rahmen von sogenannten Vorschaltprojekten bekommen, damit sich die Jugendlichen in eine schulische oder betriebliche Ausbildung integrieren können.
Die ESF-Maßnahmen ergänzen die Maßnahmen und Programme anderer vorrangiger Träger und Organisationen nach Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) beziehungsweise Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten aus ESF-Mitteln.
Ihre Kosten dürfen die Obergrenze von EUR 76,00 pro Tag pro Teilnehmenden bei 360 Tagen im Jahr nicht überschreiten.
Richten Sie bitte Ihren Antrag mindestens 3 Monate vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen des öffentlichen und des privaten Rechtes.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Zur Zielgruppe Ihrer Maßnahmen und Projekte zählen junge Menschen, die ihren Arbeitsort in Bayern haben und unter anderem
- nicht mehr vollschulzeitpflichtig und bei Projektstart/Ausbildungsbeginn unter 25 Jahre alt sind,
- wegen individueller und/oder sozialer Schwierigkeiten keine Ausbildungsstelle erhalten,
- lern- und leistungsschwach sind mit unterdurchschnittlicher oder nicht abgeschlossener Schulbildung beziehungsweise mit keiner oder abgebrochener Ausbildung.
- Ihre Vorschaltmaßnahmen müssen
- in Bayern durchgeführt werden und
- Module zur Stabilisierung und Aktivierung der jungen Menschen sowie Module zur Heranführung an die Arbeitswelt beinhalten.
- An Ihrer Maßnahme nehmen mindestens 8 und höchstens 20 Personen teil.
- Sie stellen jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus.
- Sie legen Nachweise über Referenzen, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, Auditierung oder Gütesiegel sowie über Ihre Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit vor.
- Der Bewilligungszeitraum für Ihr Projekt beträgt höchstens 1 Jahr.