Fortbildung der in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätigen Personen (Förderrichtlinie Fortbildung – Fortbildung-FöR)
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Kurztext
Wenn Sie Fortbildungen für Fachpersonal, ehrenamtliche Helfende und Angehörige im Bereich Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt Ihr Fortbildungsangebot für Personen, die in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätig sind.
Sie bekommen die Förderung für Fortbildungsmaßnahmen, die dem Fachpersonal, ehrenamtlichen Helfenden und Angehörigen zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung spezifischer Fachkenntnisse dienen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Sie erhalten einen Festbetrag von höchstens EUR 50,00 pro Fortbildungseinheit. Die Höhe des Zuschusses darf Ihre tatsächlich jeweils entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen.
Sie müssen Eigenmittel in Höhe von 10 Prozent Ihrer Ausgaben einbringen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 31.10. für das Folgejahr für den
- Bereich Behindertenhilfe an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS),
- Bereich psychiatrische Versorgung an die jeweils zuständige Regierung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege,
- deren Mitgliedsorganisationen in Bayern,
- auf Landesebene wirkende oder andere fachlich anerkannte Verbände und
- sonstige Fortbildungsanbieterinnen/Fortbildungsanbieter.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Sie legen für Ihren Antrag ein Fortbildungsprogramm mit einer Auflistung aller geplanten Maßnahmen vor.
- Sie erarbeiten für jede geplante Fortbildungsmaßnahme ein Konzept.
- Sie führen die geplante Fördermaßnahme für mindestens 8 Teilnehmende durch.