Berufliche Qualifizierung – Erwerbstätige (REACT-EU)
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Kurztext
Wenn Sie Weiterbildungen für Erwerbstätige zur Verbesserung ihrer digitalen Kompetenzen und zur Überwindung des Fortbildungsstaus infolge der Corona-Pandemie durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie mit der Förderlinie REACT-EU im bestehenden Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Bayern bei der Durchführung beruflicher Weiterbildungen, die der Anpassung von Beschäftigten vorwiegend kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an den ökologischen und digitalen Wandel dienen.
Sie bekommen die Förderung für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen
- zur Verbesserung der digitalen, nachhaltigen oder „grünen“ beruflichen Kompetenzen der Teilnehmenden und
- zur Überwindung des Fortbildungsstaus für alle beruflichen Bereiche infolge der Corona-Pandemie.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der REACT-EU-Förderung beträgt bei
- Bildungsträgern 100 Prozent der zuwendungsfähigen Personalkosten sowie
- KMU 100 Prozent der Kosten externer Dienstleisterinnen und Dienstleister.
Die Förderung wird in 5-Prozent-Schritten gekürzt, wenn die Anzahl der Teilnehmenden und/oder deren Teilnehmerstunden die festgelegten Mindestgrenzen unterschreitet.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens ausschließlich über das Online-System ESF Bavaria sowie außerdem schriftlich beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Bildungsträger sowie
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie können die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen als analoge oder digitale Veranstaltungen oder hybrid anbieten. Die Maßnahmen können inhaltlich alle beruflichen Zweige und Tätigkeiten des Arbeitsmarkts betreffen.
- Als Bildungsträger müssen Sie normalerweise ein Paket von mindestens 5 unterschiedlichen Qualifizierungen oder 5 Durchläufe der gleichen Maßnahme für insgesamt mindestens 45 Teilnehmende anbieten. Diese Vorgaben entfallen bei Kursen ab 120 Unterrichtseinheiten.
- Die Laufzeit Ihres Vorhabens muss mindestens 40 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten umfassen.
- Ihr Projekt muss mit mindestens 9 förderfähigen Teilnehmenden (Mindestteilnehmerzahl) pro Vorhaben starten.
- Teilnehmende müssen ihren Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Bayern haben und Beschäftigte von KMU sein. Zu den Erwerbstätigen gehören auch Personen in Kurzarbeit.
- Sie müssen Nachweise über Referenzen, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, Auditierung oder Gütesiegel sowie über Ihre Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit erbringen.
- Das von Ihnen eingesetzte Personal muss für die Maßnahme fachlich geeignet sein und über ausreichende praktische Erfahrung verfügen.
- Sie bekommen die Förderung nicht, wenn Ihr Projekt im Rahmen des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III) gefördert wird.