|GRANTWAY
EN

Bayerischer Härtefallfonds für bayernweittätige Jugendverbände (BHfbwJV)

Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Share
Favorite
Feedback
Summary
-
-
-
-
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Bayern
Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Jugendverband bayernweit in der Jugendarbeit tätig sind und von den gestiegenen Energiekosten und inflationsbedingten Kostensteigerungen infolge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine besonders betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als bayernweit in der Jugendarbeit tätigen Jugendverband, wenn Ihr uneingeschränkter Fortbestand durch die Energiekrise in Deutschland akut gefährdet ist.

Sie bekommen die Förderung zum Ausgleich der infolge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine entstandenen höheren Energiekosten sowie der inflationsbedingten Kostensteigerungen im Zeitraum 1.5.2022 bis 30.4.2023.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig und pauschal EUR 5.000 je Jugendverband abzüglich einer Verwaltungskostenpauschale von 10 Prozent des Gesamtbetrags, die der Bayerische Jugendring K.d.ö.R. einbehält.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag formlos bei dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ein.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 31.12.2023 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt ist der Bayerische Jugendring K.d.ö.R. als Erstempfänger, der die Härtefallhilfen an die bayernweit tätigen Jugendverbände als Letztempfänger weiterleitet.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als bayernweit tätiger Jugendverband müssen Sie in mindestens 4 Regierungsbezirken tätig sein und in jedem dieser Regierungsbezirke muss in mindestens 5 Landkreisen nachweislich eine regelmäßig aktive Gruppe bestehen.
  • Sie müssen gegenüber dem Bayerischen Jugendring K.d.ö.R. erklären, dass
    • Ihr Fortbestand als Jugendverband infolge der energie- und inflationsbedingten Kostensteigerungen teilweise oder insgesamt gefährdet ist beziehungsweise das Angebot beziehungsweise der Leistungsumfang vollständig oder teilweise eingeschränkt werden musste oder künftig eingeschränkt werden muss oder der Fortbestand nur durch vollständige oder teilweise Umlage der Kostensteigerungen auf Mitglieder oder Teilnehmende möglich wäre, weil Ihre energie- und inflationsbedingten Ausgaben im Hilfezeitraum (1.5.2022 bis 30.4.2023) im Vergleich zu dem Vergleichszeitraum (1.1.2021 bis 31.12.2021) um mindestens 130 Prozent gestiegen sind,
    • diese Kostensteigerung nicht infolge von Nach- beziehungsweise Neuverhandlungen mit Kostenträgern aufgefangen wird,
    • diese Kostensteigerung nicht durch Bundeshilfen oder andere Landeshilfen kompensiert wird,
    • Sie alle Energiesparmaßnahmen oder sonstige Abwehrmaßnahmen ergriffen haben, die Ihnen möglich oder zumutbar sind, und diese die Steigerung Ihrer Ausgaben nicht vermeiden konnten.
Learn more or apply
All information about this funding has been collected from and belongs to the funding organization
04 November 2023