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Bayerischer Bürger-Härtefallfonds „Bayerischer Energiesperren-Schutzschirm“ (BESS)

Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

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Summary
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Individuals
Bayern
Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Privathaushalt Ihre Rechnungen für Gas, Strom oder Fernwärme infolge der stark gestiegenen Energiepreise trotz der Bundeshilfen nicht zahlen können und Ihnen deshalb eine Energiesperre droht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Privathaushalt, wenn Sie wegen der Auswirkungen der Energiekrise aufgrund des Kriegs in der Ukraine bei der Zahlung Ihrer Energiekosten trotz Bundeshilfen finanziell überfordert sind.

Sie bekommen die Förderung, um eine Energiesperre zu vermeiden beziehungsweise aufzuheben.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses entspricht Ihren Schulden, die Sie bei Ihrem Energieversorger tilgen müssen. Dazu gehören auch die Mahnkosten, die Kosten für die Durchführung einer Sperre und die Kosten der Wiederinbetriebnahme.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte digital über das Online-Portal oder schriftlich bei dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ein.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 31.12.2023 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in Bayern, die in ihrem (bayerischen) Haushalt leitungsgebundene Energieträger wie Gas, Strom und Fernwärme beziehen und den Vertrag mit dem Energieversorger abgeschlossen haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Es muss ein sogenannter Härtefall vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn Ihnen im Zeitraum vom 1.10.2022 bis 31.12.2023 eine Energiesperre schriftlich angedroht, angekündigt und/oder vollzogen wurde oder wird. Maßgeblich ist das Datum des Schreibens Ihres Energieversorgers (Androhungs- oder Ankündigungsschreiben) oder der Sperre.
  • Eine Abwendungsvereinbarung mit Ihrem Energieversorger ist gescheitert.
  • Sie beziehen keine Leistungen vom Sozialamt oder Jobcenter, wie zum Beispiel Bürgergeld, kein Wohngeld oder Leistungen als Asylbewerberin oder Asylbewerber.
  • Sie haben keine vergleichbaren Leistungen zur Abwendung dieser Energiesperre erhalten.
  • Ihr Haushaltseinkommen übersteigt nicht die festgelegten Grenzen.
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04 November 2023