Förderung des Know-how-Transfers im Handwerk
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.
Kurztext
Wenn Sie mit Ihrer Handwerksorganisation Informationsangebote für kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründerinnen und Existenzgründer bereitstellen und ausbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Gesamtausgaben erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kann Sie als Handwerksorganisation mit einem Zuschuss unterstützen, wenn Sie sich an dem sogenannten Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerk der Handwerksorganisationen beteiligen. Das bedeutet, dass Sie kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründende im Handwerk unentgeltlich, neutral und unabhängig informieren und beraten. Sie können den Zuschuss auch zur Weiterbildung der Stelleninhabenden des Netzwerks nutzen.
Mitfinanziert werden 3 ineinandergreifende Module:
- Betriebsberatungsstellen (BB) beraten Handwerksbetriebe, Existenzgründende zur Unternehmensführung, zur strategischen Weiterentwicklung und zur Innovationstätigkeit.
- Beauftragte für Innovation und Technologie (BIT) wirken daran mit, die Innovationsbereitschaft und -fähigkeit im Handwerk zu steigern und den Wissens- und Technologietransfer ins Handwerk zu verbessern.
- Gewerbespezifische Informationstransferstellen (GIT) bieten technische und betriebswirtschaftliche Fortbildungen insbesondere für Meister und Gesellen.
Die Höhe der Förderung darf insgesamt 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Der Zuschuss beträgt jährlich
- für Betriebsberatungsstellen bis zu 120 Tagessätze à EUR 200,00,
- für Beauftragte für Innovation und Technologie EUR 30.000,
- für gewerbespezifische Informationstransferstellen EUR 24.000,
- je Stelleninhaberin oder Stelleninhaber EUR 100,00 für Weiterbildungen.
Sie können den Zuschuss beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) beantragen.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- Handwerkskammern,
- Kreishandwerkerschaften,
- Innungen,
- Landesfach- und Landesinnungsverbände,
- überbetriebliche Bildungseinrichtungen,
- Fachverbände und Zentralfachverbände des Handwerks als Träger einer Bildungseinrichtung.
Zielgruppen des Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerks sind
- kleine und mittelständische Handwerksunternehmen,
- natürliche Personen vor der Existenzgründung oder vor der Übernahme eines Handwerksunternehmens.
Die Unternehmen und Existenzgründenden, die Sie beraten, müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Es werden nur Beratungen gefördert, die von qualifizierten Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden.
Betriebsberaterinnen und -berater und Inhaberinnen und Inhaber der gewerbespezifischen Informationstransferstellen müssen in der Regel ein Hochschulstudium abgeschlossen haben und über entsprechende Sachkunde und über die erforderlichen sozialen Kompetenzen verfügen.
Beauftragte für Innovation und Technologie (BIT) müssen ein Hochschulstudium abgeschlossen haben und in der Regel über Erfahrungen in den Arbeitsbereichen Technologie und/oder Innovation verfügen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen zu folgenden Themen:
- routinemäßige Steuer-, Rechts- und Versicherungsfragen,
- Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen,
- Ausbildungsberatungen,
- Neu- und Umbaupläne, Ausschreibungen, Angebotseinholung und -vermittlung bei Bauaufträgen, Jahresabschlüsse sowie Buchführungsarbeiten,
- Gutachten in privaten oder öffentlich-rechtlichen Streitfällen,
- Qualitätsprüfungen, technische, chemische und ähnliche Untersuchungen,
- Werbung, Akquise und Vermittlung,
- Auslandseinsatz (sofern nicht vom BMWK genehmigt).