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Landesprogramm Wirtschaft – Internationalisierungsrichtlinie (INT)

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)

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Summary
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For profit
Schleswig-Holstein
Organizational Support and Development Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in Schleswig-Holstein planen, sich an außenwirtschaftlichen Aktivitäten zu beteiligen oder Vorhaben im Tourismusbereich durchzuführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen des Landesprogrammes Wirtschaft mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Wirtschaft (EFRE) bei Maßnahmen zur Mobilisierung eines vorhandenen Exportpotenzials sowie bei Maßnahmen zur Stärkung der Tourismuswirtschaft in Schleswig-Holstein.

Sie erhalten die Förderung im Einzelnen

  • bei Maßnahmen zur Mobilisierung des Exportpotenzials für Beratungsleistungen und die Teilnahme an bestimmten internationalen Messen im In- und Ausland,
  • bei Maßnahmen zur Stärkung der Tourismuswirtschaft für Beratungen, innovative Angebots- und Produktgestaltungen sowie Konzeptentwicklungen einschließlich Maßnahmen zur Vermarktung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Der Umfang der Förderung beträgt

  • bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Beratungsleistungen, Angebots- und Konzeptentwicklungen, Vermarktungsmaßnahmen und erstmaligen Messebeteiligungen,
  • bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei der zweiten Messebeteiligung,
  • bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei der dritten Teilnahme.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei Maßnahmen zur Mobilisierung des Exportpotenzials bis zu EUR 18.000 pro Jahr für Beratungsleistungen und bis zu EUR 30.000 pro Jahr für Beteiligungen an Messen und Ausstellungen, maximal jedoch EUR 10.000 pro Messeteilnahme,
  • für Maßnahmen in der Tourismuswirtschaft bis zu EUR 25.000 pro Jahr, maximal jedoch EUR 12.500 pro Messeteilnahme.

Die Beteiligung an der gleichen Messe oder Ausstellung wird höchstens dreimal gefördert.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 3.000.

Ihren Antrag richten Sie bitte spätestens 3 Wochen vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Sie als kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Beratungen und Konzepte müssen von Beraterinnen/Beratern mit nachgewiesener Außenwirtschaftsqualifikation oder von deutschen Auslandshandelskammern oder Delegiertenbüros der deutschen Wirtschaft im Ausland durchgeführt werden. Die Beraterinnen und Berater müssen einen belastbaren Zugang zum Zielmarkt nachweisen.

Sie müssen die Beteiligungen an den Messen und Ausstellungen grundsätzlich auf ausgewählte Auslandsmärkte oder Teilmärkte beziehungsweise bei Maßnahmen zur Stärkung der Tourismuswirtschaft grundsätzlich auf die touristischen A-Quellmärkte des Landes ausrichten.

Sie müssen die Vorschriften des Mindestlohngesetzes einhalten.

Sie müssen Fördermöglichkeiten des Bundes und anderer öffentlicher Zuwendungsgeber vorrangig in Anspruch nehmen.

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20 April 2023