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Landesprogramm Wirtschaft – Förderung der Energiewende und von Umweltinnovationen (EUI-Richtlinie)

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)

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Summary
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For profit
R&D and Higher Education
Schleswig-Holstein
Energy, Climate and Environment Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Ihre Forschungseinrichtung oder Ihr kleines oder mittleres Unternehmen Maßnahmen plant, die die Energiewende voranbringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft bei Vorhaben zur Umsetzung der Energiewende sowie von Umweltinnovationen.

Sie erhalten eine Förderung für Ihr Einzel- oder Verbundvorhaben in folgenden Bereichen:

  • Durchführbarkeitsstudien für neuartige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen,
  • Schaffung technisch-wissenschaftlicher Voraussetzungen für die Entwicklung neuer zukunftsorientierter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,
  • industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung zu neuen zukunftsorientierten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen,
  • Pilot- und Demonstrationsvorhaben,
  • Erzielung von Ressourcen- und Energieeffizienzgewinnen durch Unternehmen durch Übererfüllung gesetzlicher Anforderungen.

Im Bereich Energiewende erhalten Sie eine Förderung für:

  • die Entwicklung von Energieerzeugungsanlagen für erneuerbare Energien und deren Schlüsselkomponenten,
  • die Verbesserung der Einspeisung erneuerbarer Energien in die Strom- und Wärmenetze und Netzstabilität oder Effizienzsteigerung,
  • die Entwicklung intelligenter Energieverteilungssysteme,
  • die Integration erneuerbarer Energien in den Markt,
  • den regionalen Einsatz von Speichertechnologien,
  • den nachhaltigen Ausbau erneuerbarer Energien,
  • die Verbesserung von Regelbarkeit, Wirkungsgrad und Verfügbarkeit von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen,
  • die Senkung des Energieverbrauchs in Produktionsprozessen,
  • Elektromobilität.

Im Bereich Umweltinnovationen erhalten Sie eine Förderung für:

  • den betrieblichen Stoffeinsatz (zum Beispiel den sparsameren Einsatz oder die Wiedergewinnung von Stoffen, den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen),
  • die Substitution fossilbasierter durch biobasierte Rohstoffe und Produkte,
  • die stoffliche Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen und organischen Reststoffen,
  • die Senkung der Treibhausgasemissionen,
  • die Sicherung des Grund- und Oberflächenwassers, nachhaltige Trinkwasserversorgung, Reduktion des (Trink-)Wassereinsatzes, Verbesserung der Abwasserreinigung und die Minderung des Abwasservolumens,
  • die Erfassung/Messung von Umweltbelastungen durch neue Messtechniken/-geräte,
  • Verwertungsverfahren für Abfälle,
  • die Reduktion des Eintrags von Schadstoffen in Böden und in die Luft,
  • die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen mit besonderer, positiver Umweltrelevanz.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen abhängig von der Art des Vorhabens und der Größe des Unternehmens bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und für Einzelvorhaben an Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihren Projektvorschlag bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie sind antragsberechtigt als Einrichtung für Forschungs- und Wissensverbreitung sowie als Unternehmen, wenn Sie eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.

Als kleines oder mittleres Unternehmen werden Sie bevorzugt gefördert.

Sie müssen die technischen und marktseitigen Erfolgsaussichten des Vorhabens belegen.

Ihnen müssen alle für das Vorhaben erforderlichen Zulassungen vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass das gesamte Projektvolumen EUR 150.000 (bei Durchführbarkeitsstudien EUR 50.000) nicht unterschreitet.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens die Auswahl- und Fördergrundsätze für das Landesprogramm Wirtschaft (AFG LPW) erfüllen.

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06 September 2023