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Landesprogramm Wirtschaft - Förderung betrieblicher Prozess- und Organisationsinnovationen (POI-Richtlinie)

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)

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Summary
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Rolling deadline
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For profit
Schleswig-Holstein
Organizational Support and Development Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in Schleswig-Holstein Ihren betrieblichen Prozess oder Ihre Organisation innovativ umgestalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei innovativen Vorhaben im betrieblichen Prozess oder der Organisation.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben zur

  • Anwendung neuer oder wesentlich verbesserter Methoden für die Produktion oder die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in den Techniken, Ausrüstungen oder der Software,
  • Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen oder den Kunden- beziehungsweise Lieferantenbeziehungen,
  • tiefgreifenden Veränderung von Prozess- und Organisationsstrukturen.

Die Förderung erhalten Sie als Zuschuss.

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.

Das Volumen Ihres Projekts soll EUR 100.000 nicht unterschreiten.

Sie stellen Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH mit den entsprechenden Formularen.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Der Zuschuss im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft – Förderung betrieblicher Prozess- und Organisationsinnovationen (POI-Richtlinie) ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie sind als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen antragsberechtigt, wenn Ihr Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein ist und Sie die Kriterien der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen.

Ihr Vorhaben muss eine hohe wirtschaftliche Bedeutung haben und in der Zukunft Arbeits- und Ausbildungsplätze für Schleswig-Holstein schaffen und diese sichern.

Planen Sie ein Vorhaben in den Spezialisierungsfeldern maritime Wirtschaft, Life Sciences, Ernährungswirtschaft, Informationstechnologien, Telekommunikation und Medien sowie erneuerbare Energien, dann erhalten Sie bevorzugt eine Förderung.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung gesichert haben.

Außerdem müssen Sie die Vorschriften des Landesmindestlohngesetzes einhalten.

Ihre Förderung unterliegt den Auswahl- und Fördergrundsätzen für das Landesprogramm Wirtschaft (AFG LPW).

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06 September 2023