|GRANTWAY
EN

Landesprogramm Wirtschaft – Förderung betrieblicher Forschung, Entwicklung und Innovation (BFEI-Richtlinie)

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)

Share
Favorite
Feedback
Summary
-
-
-
-
For profit
Schleswig-Holstein
Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen innovative Produkte oder Dienstleistungen entwickeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie mit Zuschüssen, wenn Ihr Vorhaben innovativ ist und sich mit der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung befasst.

Sie erhalten eine Förderung für Vorhaben, die

  • die technisch-wissenschaftlichen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer zukunftsorientierter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen schaffen,
  • neue zukunftsorientierte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen schaffen,
  • der Unterstützung zur Entwicklung von Pilotlinien und fortschrittlichen Fertigungskapazitäten in Schlüsseltechnologien dienen (Verfahrensentwicklung).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für kleine Unternehmen
    • bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die experimentelle Entwicklung oder
    • bis zu 70 Prozent für die industrielle Forschung.
  • für mittlere Unternehmen
    • bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten für die experimentelle Entwicklung und
    • bis zu 60 Prozent für die industrielle Forschung und
  • für große Unternehmen
    • bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten für die experimentelle Entwicklung oder
    • bis zu 50 Prozent für die industrielle Forschung.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihren Projektvorschlag bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie sind antragsberechtigt, wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein hat.

Sie werden bevorzugt gefördert, wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen sind.

Sie müssen

  • die technischen und marktseitigen Erfolgsaussichten des Vorhabens belegen,
  • das Vorhaben in Schleswig-Holstein durchführen und die Ergebnisse im Land verwerten,
  • die Vorschriften des Landesmindestlohngesetzes einhalten.

Bitte beachten Sie, dass das gesamte Projektvolumen EUR 150.000 EUR nicht unterschreitet.

Bitte beachten Sie, dass mit Ihrem Vorhaben die Auswahl- und Fördergrundsätze für das Landesprogramm Wirtschaft (AFG LPW) einhalten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
Learn more or apply
All information about this funding has been collected from and belongs to the funding organization
20 April 2023