Landesprogramm Wirtschaft – Förderung betrieblicher Forschung, Entwicklung und Innovation (BFEI-Richtlinie)
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Kurztext
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen innovative Produkte oder Dienstleistungen entwickeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie mit Zuschüssen, wenn Ihr Vorhaben innovativ ist und sich mit der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung befasst.
Sie erhalten eine Förderung für Vorhaben, die
- die technisch-wissenschaftlichen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer zukunftsorientierter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen schaffen,
- neue zukunftsorientierte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen schaffen,
- der Unterstützung zur Entwicklung von Pilotlinien und fortschrittlichen Fertigungskapazitäten in Schlüsseltechnologien dienen (Verfahrensentwicklung).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für kleine Unternehmen
- bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die experimentelle Entwicklung oder
- bis zu 70 Prozent für die industrielle Forschung.
- für mittlere Unternehmen
- bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten für die experimentelle Entwicklung und
- bis zu 60 Prozent für die industrielle Forschung und
- für große Unternehmen
- bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten für die experimentelle Entwicklung oder
- bis zu 50 Prozent für die industrielle Forschung.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihren Projektvorschlag bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH ein.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie sind antragsberechtigt, wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein hat.
Sie werden bevorzugt gefördert, wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen sind.
Sie müssen
- die technischen und marktseitigen Erfolgsaussichten des Vorhabens belegen,
- das Vorhaben in Schleswig-Holstein durchführen und die Ergebnisse im Land verwerten,
- die Vorschriften des Landesmindestlohngesetzes einhalten.
Bitte beachten Sie, dass das gesamte Projektvolumen EUR 150.000 EUR nicht unterschreitet.
Bitte beachten Sie, dass mit Ihrem Vorhaben die Auswahl- und Fördergrundsätze für das Landesprogramm Wirtschaft (AFG LPW) einhalten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.