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Landesprogramm Wirtschaft – Auswahl- und Fördergrundsätze (AFG LPW)

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Schleswig-Holstein
Community Development Health, Justice and Social Welfare Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Das Landesprogramm Wirtschaft (LPW) bildet den Rahmen für wirtschaftspolitische Maßnahmen und Förderprogramme des Landes Schleswig-Holstein. Es umfasst auch Fördermöglichkeiten, die im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise stehen.

Volltext

Das Landesprogramm Wirtschaft (LPW) stellt als wirtschaftspolitisches Förderinstrument des Landes Schleswig-Holstein den Rahmen dar, der für die Förderung aus

  • dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),
  • dem Aufbaufonds für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU),
  • der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und
  • Landesmitteln

genutzt wird.

Das Landesprogramm Wirtschaft unterstützt Sie bei Maßnahmen in den Bereichen

  • Wachstum und Beschäftigung in allen Regionen Schleswig-Holsteins,
  • Aufbau umweltgerechter Wirtschafts- und Infrastrukturen zu einer höheren Klimafreundlichkeit und Energieeffizienz sowie
  • Stärkung des Landes im weltweiten Wettbewerb um innovationsorientierte Standortbedingungen als Beitrag zur Umsetzung der Strategie 2020 der Europäischen Union.

Sie erhalten die Förderung für

  • Investitionen in die wissensbasierte Wirtschaft und Gesellschaft,
  • den Ausbau der klassischen wirtschaftsnahen Infrastruktur,
  • Vorhaben zur Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und Stadtentwicklungsvorhaben sowie
  • die Finanzierung von Corona-Gesundheitsschutzmaßnahmen.

Für die Förderung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung bestehen folgende Prioritätsachsen:

  • Prioritätsachse 1: Stärkung der regionalen Innovationspotenziale,
  • Prioritätsachse 2: Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschaftsstruktur,
  • Prioritätsachse 3: Aufbau umweltgerechter Wirtschafts- und Infrastrukturen,
  • Prioritätsachse 4: Nachhaltige Nutzung bestehender Ressourcen,
  • Prioritätsachse 5: Technische Hilfe EFRE
  • Prioritätsachse 6: Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft,
  • Prioritätsachse 7: Technische Hilfe REACT-EU.

Förderinstrumente für Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ sind:

  • die gewerbliche Investitionsförderung,
  • die Förderung gemeinnütziger außeruniversitärer Forschungseinrichtungen,
  • die Förderung wirtschaftsnaher kommunaler Infrastruktur,
  • nichtinvestive gewerbliche Fördermöglichkeiten zugunsten von Unternehmen, sowie
  • nichtinvestive kommunale Fördertatbestände zur Stärkung von innen kommender Wachstumspotenziale.

Die Auswahl- und Fördergrundsätze dienen als Ergänzung der eigenständigen Förderrichtlinien, die den einzelnen Fördermaßnahmen zugrunde liegen.

Sie erhalten die Förderung normalerweise als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses wird jeweils in den einzelnen Programmrichtlinien festgelegt.

Details zur Antragstellung ergeben sich aus den Bestimmungen der jeweiligen Förderrichtlinien.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Gebietskörperschaften,
  • Wirtschaftsförderungsgesellschaften sowie
  • Unternehmen und Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts,

die förderfähige Vorhaben durchführen. In den einzelnen Förderrichtlinien wird der Kreis der Antragsberechtigten jeweils konkret definiert.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Förderung von einzelnen Maßnahmen erfolgt auf der Basis eigenständiger Programmrichtlinien, wobei Maßnahmen in ganz Schleswig-Holstein gefördert werden.
  • Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erhalten Sie nur in den C- und D-Fördergebieten des Landes.
  • Für Vorhaben der nachhaltigen Stadtentwicklung (Prioritätsachse 3, Investitionspriorität 4c) kommen als Fördergebiete ausschließlich Unter-, Ober- und Mittelzentren in Frage.
  • In der Prioritätsachse 4, Investitionspriorität 6e) des Operationellen Programms Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung 2014–2020 kommen als Fördergebiete ausschließlich Ober- und Mittelzentren in Betracht.
  • Für Vorhaben, die im Zusammenhang mit COVID-19 oder mit REACT-EU-Mitteln stehen, können für die Antragstellung Besonderheiten gelten.
  • Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie eine finanzielle Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent leisten (ausgenommen REACT-EU).
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01 September 2023