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Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von digitalen Spielen

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)

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For profit
Schleswig-Holstein
Arts, Culture and Heritage Research, Development and Innovation Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ein innovatives digitales Spiel oder auch neue interaktive Inhalte entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung von digitalen Spielen oder interaktiven Inhalten.

Sie bekommen die Förderung für ein Vorhaben in jeweils einer der folgenden Entwicklungsstufen eines digitalen Spiels:

  • Modul 1: Konzeptentwicklung,
  • Modul 2: Prototypentwicklung,
  • Modul 3: Produktion.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens

  • EUR 20.000 für eine Konzeptentwicklung (Modul 1),
  • EUR 100.000 für eine Prototypentwicklung (Modul 2) sowie
  • EUR 200.000 für die Produktion (Modul 3).

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und digital über das Serviceportal des Landes an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Geschäftstätigkeit ist vorrangig auf die Entwicklung digitaler Spiele oder interaktiver Inhalte ausgerichtet.
  • Ihr Vorhaben muss ausschließlich 1 der 3 Module zugeordnet werden können. Sie können Folgemodule erst beantragen, wenn Sie das vorige abgeschlossen haben.
  • Ihr zu förderndes Spiel muss
    • den Vorgaben des Jugendschutzes gerecht werden und eine Altersfreigabe durch eine anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle (USK) beziehungsweise entsprechende Einstufungen anderer geltender Kontrollsysteme (beispielsweise IARC) für den deutschen Markt erwarten lassen,
    • eine gestalterische, kreative oder technologische Innovation sein,
    • die im „Kulturtest“ abgefragten Kriterien erfüllen.
  • Vorhaben im Modul 2 oder 3 müssen einen Effekt auf die Kultur- und Kreativwirtschaft in Schleswig-Holstein erwarten lassen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.

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04 November 2023