Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Kurztext
Wenn Sie als kleines Unternehmen Maßnahmen planen, um Ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse zu digitalisieren und Ihre IT-Sicherheit zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei niedrigschwelligen Digitalisierungsmaßnahmen, die der Einsparung von Treibhausgasen und der Einführung von umweltfreundlichen Produktionsverfahren und Ressourceneffizienz in Ihrem Unternehmen dienen.
Die Förderung erfolgt in 2 Modulen, die aufeinander aufbauen:
- Modul Beratung: Sie bekommen die Förderung für externe Beratungsleistungen, die individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen einschließlich der hierfür erforderlichen Hard - und Software erarbeiten, die zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden beziehungsweise Prozessen führen (vor allem Reduzierung von Medienbrüchen, höherer Grad an Kundenorientierung, höherer Grad an Flexibilisierung, Einbezug von Zulieferern beziehungsweise Kunden in die digitale Wertschöpfungskette, Beschleunigung der Prozesse, Ergänzung Produktportfolio, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, verbesserter Ressourceneinsatz und Erhöhung der Energieeffizienz durch Digitalisierung, IT-Sicherheit).
- Modul Umsetzung: Sie bekommen die Förderung für Vorhaben, mit denen Sie die im Modul Beratung gefundenen individuellen Lösungen in Ihren Betrieb implementieren. Hierzu gehören der Kauf und die Installation von Hard- und Software sowie notwendige Qualifizierungsmaßnahmen für Ihre Beschäftigten.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt im
- Modul Beratung bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 20.000,
- Modul Umsetzung bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 200.000.
Ihre kalkulierten Kosten müssen im
- Modul Beratung mindestens EUR 2.500,
- Modul Umsetzung mindestens EUR 10.000,
betragen (Bagatellgrenze).
Sie können jedes Modul jeweils nur einmal beantragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zusammen mit den erforderlichen Unterlagen über das Service-Portal des Landes an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).
Vor Antragstellung ist eine kostenfreie Beratung durch die Innovationsberatung der WTSH empfohlen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die geförderte Hard - und Software in Ihrem Unternehmen in Schleswig-Holstein einsetzen.
- Bei Vorhaben im Modul Beratung müssen Ihre Beratungsdienstleistenden (Unternehmen, Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen)
- für eine go-digital-Beratung des Bundes lizenziert sein und
- einen schriftlichen Bericht anfertigen, aus dem die Details zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen einschließlich der hierfür erforderlichen Hard - und Software hervorgehen.
- Sie können ein Vorhaben im Modul Umsetzung normalerweise in Anspruch nehmen, wenn Sie zuvor das Modul Beratung erfolgreich beantragt und durchlaufen haben. Alternativ können Sie es in Anspruch nehmen, wenn Sie innerhalb der letzten 18 Monate vor Antragstellung eine Förderung im Bundesprogramm go-digital für Beratungsleistungen erhalten haben und diese jetzt über das Modul Umsetzung realisieren wollen.
- Ihr Vorhaben im Modul Umsetzung muss
- eine substanziell verbesserte digitale Aufstellung Ihres Unternehmens ermöglichen,
- zum Ziel der Landesregierung beitragen, 50 Prozent der EFRE-Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben einzusetzen,
- Treibhausgase durch die beantragten Digitalisierungsprozesse nachweislich einsparen und/oder umweltfreundliche Produktionsverfahren und Ressourceneffizienz unterstützen.
- Sie müssen die Maßnahmen im Modul Beratung innerhalb von 8 Monaten und im Modul Umsetzung innerhalb von 18 Monaten beenden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- Unternehmen der Fischerei/Aquakultur sowie der Primärerzeugung und der Verarbeitung/Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.