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Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)

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Summary
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Rolling deadline
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
R&D and Higher Education
Schleswig-Holstein
Energy, Climate and Environment Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie planen, Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge zu errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie beim Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und für Busse des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Gefördert wird die Errichtung von öffentlich zugänglicher und nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten einschließlich

  • Netzanschluss,
  • Montage der Ladestation,
  • Lastmanagement für mindestens 3 Ladepunkte.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung darf 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten.

Der Zuschuss für Ladesäulen beträgt:

  • bei nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur EUR 500,00 bis 750,00 pro Ladepunkt und EUR 500,00 für ein zusätzliches Lastmanagement pro Standort bei mindestens 3 Ladepunkten;
  • bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur EUR 1.000 bis EUR 7.500 pro Ladepunkt und EUR 500,00 für ein zusätzliches Lastmanagement pro Standort bei mindestens 3 Ladepunkten.

Der Zuschuss für Ladeinfrastruktur-Großprojekte beträgt maximal

  • EUR 30.000 pro Ladepunkt für die Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit einer Leistung von mindestens 150 kW,
  • EUR 2 Millionen für besondere Vorhaben, die einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende im Mobilitätssektor leisten,
  • EUR 2 Millionen für die Errichtung von Ladeinfrastruktur zum Betrieb elektrisch betriebener oder aufladbarer Busse.

Sie können einen Zuschuss in Höhe von höchstens EUR 2 Millionen je Vorhaben bekommen.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH). Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Online-Antragsformulare.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben,
  • Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts,
  • Regie- und Eigenbetriebe.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Sie müssen die geförderte Ladeinfrastruktur in Schleswig-Holstein errichten.
  • Installation sowie Inbetriebnahme der geförderten Ladeinfrastruktur müssen Sie durch einen qualifizierten Fachbetrieb vornehmen lassen.
  • Die geförderte Landeinfrastruktur muss mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Die geförderte Ladeinfrastruktur muss die technischen Mindestanforderungen nach der Ladesäulenverordnung (LSV) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
  • Bei öffentlich zugänglichen Ladeinfrastrukturen müssen Sie eine Mindestbetriebsdauer von 3 Jahren sicherstellen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Leasing von Ladeinfrastruktur,
  • Ladevorrichtungen in Eigenbau oder Prototypen,
  • Reparatur oder Ersatzbeschaffungen für Ladevorrichtungen.
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20 April 2023