Digitalisierung in kleinen Unternehmen (DigiBonus II)
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Kurztext
Wenn Sie niedrigschwellige Investitionen in die Digitalisierung Ihres Unternehmens planen, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu überwinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei niedrigschwelligen Investitionen in die digitale Transformation Ihres Unternehmens.
Sie bekommen die Förderung für Investitionen in Hard - und Software sowie begleitende Dienstleistungen und Schulungen in folgenden Bereichen:
- Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle,
- Digitalisierung von Prozessen, Produkten, Verfahren, Verkauf
- Verbesserung der IT-Sicherheit und der digitalen Barrierefreiheit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 17.000 pro Vorhaben.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 8.000.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH). Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare.
Die Mittel für die Förderung stammen aus der Förderinitiative REACT-EU und werden im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Landesprogramm Wirtschaft (LPW) Schleswig-Holstein (2014–2020) umgesetzt. Die Förderung soll zur Krisenbewältigung und zu einer digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft beitragen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Freiberuflerinnen und Freiberufler,
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- gemeinnützige Unternehmen und Vereine
mit bis zu 20 Beschäftigten und mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Antragstellende Vereine müssen dauerhaft wirtschaftlich tätig sein.
- Als Freiberuflerin und Freiberufler müssen Sie Ihre Tätigkeit im Haupterwerb ausüben.
- Die Maßnahmen müssen einen Digitalisierungsfortschritt in Ihrem Unternehmen bewirken.
- Die geförderte Hard - oder Software muss in Schleswig-Holstein zum Einsatz kommen.
- Sie müssen die geförderte Maßnahme spätestens zum 30.6.2023 abgeschlossen haben.