Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Kurztext
Wenn Sie sich an dem Aufbau der öffentlichen Tankstelleninfrastruktur für wasserstoffbetriebene Straßenfahrzeuge in Schleswig-Holstein beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt den Aufbau einer öffentlichen Infrastruktur zur Treibstoffversorgung mit Wasserstoff.
Sie erhalten die Förderung für den Bau, die Installation oder die Modernisierung einer öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstelle für wasserstoffbetriebene Straßenfahrzeuge.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent und bei Vorhaben von besonderem landespolitischen Interesse bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 2 Millionen.
Der Zuschuss muss mindestens EUR 100.000 betragen (Bagatellgrenze).
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze vor Beginn des Vorhabens bei dem vom zuständigen Ministerium beauftragten Projektträger Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) ein.
Wenn Ihre Projektskizze positiv bewertet wurde, werden Sie in der 2. Stufe zur Einreichung eines Förderantrags aufgefordert.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie der Auszahlung ihren Sitz, ihre Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen das Vorhaben in Schleswig-Holstein durchführen.
- Sie weisen das standortspezifische Marktpotenzial Ihres Vorhabens durch belastbare Nachfrage- und Absatzprojektionen nach.
- Ihre Wasserstofftankstelle muss dem Stand der Technik sowie dem Mess- und Eichrecht entsprechen und die jeweils geltenden technischen Anforderungen erfüllen.
- Als Betreiberin und Betreiber einer Wasserstofftankstelle müssen Sie sicherstellen und nachweisen, dass der Wasserstoff zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde.
- Ihre Wasserstofftankstelle muss öffentlich zugänglich sein und 24 Stunden je Tag an allen Tagen eines Jahres geöffnet sein.
- Sie müssen die Wasserstofftankstelle den Nutzerinnen und Nutzern zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung stellen. Dies gilt auch in Bezug auf Gebühren, die Authentifizierungs- und Zahlungsmethoden sowie die sonstigen Nutzungsbedingungen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts befinden.