Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft – Wasserstoffrichtlinie
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Kurztext
Wenn Sie Vorhaben zur nachhaltigen Produktion, Speicherung und Nutzung von grünem Wasserstoff planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Entwicklung und Umsetzung von innovativen Lösungen und praxisnahen Anwendungen zur breiteren Nutzung von Wasserstoff als Energieträger.
Sie erhalten die Förderung für
- die nachhaltige Erzeugung und Speicherung von grünem Wasserstoff,
- den Aufbau von Anlagen zur Herstellung synthetischer Energieträger auf Basis von grünem Wasserstoff,
- die industrielle sowie chemische Anwendung und Nutzung von grünem Wasserstoff,
- die Erstellung von Umweltstudien zu Ihren Vorhaben im Rahmen der Wasserstoffwirtschaft.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 5 Millionen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens und beträgt zwischen 40 und 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
Als kleines Unternehmen können Sie unter Umständen eine höhere Förderung erhalten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie eine Projektskizze bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige
- juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie
- natürliche Personen,
die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Investitionen müssen in Schleswig-Holstein durchgeführt werden.
- Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Zustimmung der WTSH GmbH beginnen.
- Für die Erzeugung von Wasserstoff nutzen Sie Strom aus erneuerbaren Energien.
- Sie nutzen die Abwärme, die bei Umwandlungsprozessen entsteht.
- Sie können verbindlich darlegen, dass es für den erzeugten Wasserstoff, die erzeugten synthetischen Energieträger oder chemischen Produkte Einsatzfelder im eigenen Unternehmen oder Abnehmer gibt.
- Sie müssen mit Ihrem Vorhaben über bestehende und bereits angenommene Unionsnormen hinaus gehen.
Nicht gefördert werden die Erzeugung und Speicherung synthetischer Energieträger, für die eine Liefer- oder Beimischverpflichtung besteht, sowie die Herstellung synthetischer Energieträger aus Nahrungsmittelpflanzen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen der Fischerei und Aquakultur sowie der Primärerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
- die Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke,
- Unternehmen in Schwierigkeiten.