|GRANTWAY
EN

Klimabonus in der sozialen Wohnraumförderung

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Share
Favorite
Feedback
Summary
-
-
-
-
For profit
Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Hessen
Organizational Support and Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie ein klimagerechtes Neubau- oder Modernisierungsvorhaben planen, können Sie in Verbindung mit den entsprechenden Wohnraumförderprogrammen zusätzlich einen Klimabonus erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie bei energetisch hochwertigen Neubau- und Modernisierungsvorhaben durch einen Klimabonus.

Sie können die Förderung nur in Verbindung mit folgenden Programmen erhalten:

  • Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen,
  • Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen,
  • Soziale Mietwohnraumförderung – Modernisierungsmaßnahmen,
  • Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für studentische Haushalte und
  • Hessen-Darlehen Neubau (Bau oder Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum zur Selbstnutzung) .

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig vom erreichten Effizienzhausstandard

  • bei Neubauvorhaben im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung zwischen EUR 200,00 und EUR 450,00 je Quadratmeter,
  • bei Modernisierungsvorhaben im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung zwischen EUR 250,00 und EUR 650,00 je Quadratmeter und
  • beim Hessen-Darlehen Neubau zwischen EUR 17.500 und EUR 37.500.

Richten Sie Ihren Antrag bitte zusammen mit dem Antrag auf Förderung in einem der genannten Wohnraumförderprogramme an die Wirtschaft- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • für Neubauvorhaben im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung: natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnung im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft),
  • für Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung: Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte der Mietwohnung und
  • für Vorhaben im Rahmen des Hessen-Darlehens Neubau: Privatpersonen, deren Gesamteinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie erhalten die Förderung nur in Verbindung mit dem entsprechenden Wohnraumförderprogramm, für das Sie einen Antrag stellen.
  • Ihr Vorhaben muss zur Erfüllung bestimmter Effizienzhausstandards führen, die über die geltenden gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen.
  • Bitte beachen Sie, dass die geförderten Mietwohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen.

Vorhaben, die vor dem 1.1.2022 in das entsprechende Förderprogramm aufgenommen wurden, werden nicht gefördert.

Learn more or apply
All information about this funding has been collected from and belongs to the funding organization
20 April 2023