Klimabonus in der sozialen Wohnraumförderung
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kurztext
Wenn Sie ein klimagerechtes Neubau- oder Modernisierungsvorhaben planen, können Sie in Verbindung mit den entsprechenden Wohnraumförderprogrammen zusätzlich einen Klimabonus erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie bei energetisch hochwertigen Neubau- und Modernisierungsvorhaben durch einen Klimabonus.
Sie können die Förderung nur in Verbindung mit folgenden Programmen erhalten:
- Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen,
- Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen,
- Soziale Mietwohnraumförderung – Modernisierungsmaßnahmen,
- Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für studentische Haushalte und
- Hessen-Darlehen Neubau (Bau oder Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum zur Selbstnutzung) .
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig vom erreichten Effizienzhausstandard
- bei Neubauvorhaben im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung zwischen EUR 200,00 und EUR 450,00 je Quadratmeter,
- bei Modernisierungsvorhaben im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung zwischen EUR 250,00 und EUR 650,00 je Quadratmeter und
- beim Hessen-Darlehen Neubau zwischen EUR 17.500 und EUR 37.500.
Richten Sie Ihren Antrag bitte zusammen mit dem Antrag auf Förderung in einem der genannten Wohnraumförderprogramme an die Wirtschaft- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- für Neubauvorhaben im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung: natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnung im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft),
- für Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung: Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte der Mietwohnung und
- für Vorhaben im Rahmen des Hessen-Darlehens Neubau: Privatpersonen, deren Gesamteinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie erhalten die Förderung nur in Verbindung mit dem entsprechenden Wohnraumförderprogramm, für das Sie einen Antrag stellen.
- Ihr Vorhaben muss zur Erfüllung bestimmter Effizienzhausstandards führen, die über die geltenden gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen.
- Bitte beachen Sie, dass die geförderten Mietwohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen.
Vorhaben, die vor dem 1.1.2022 in das entsprechende Förderprogramm aufgenommen wurden, werden nicht gefördert.