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Innovationsförderung

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

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Summary
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Rolling deadline
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
R&D and Higher Education
Hessen
Community Development Energy, Climate and Environment Health, Justice and Social Welfare Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie in Hessen innovative Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung als Zuschuss oder in Form einer Beteiligung erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie bei innovativen Vorhaben und Projekten, die der Umsetzung der Hessischen Innovationsstrategie dienen. Die Fördermittel stammen aus den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Folgende Einzelprogramme werden im Rahmen der Richtlinien zur Innovationsförderung angeboten:

  • Forschung, Entwicklung, Innovation, Wissens- und Technologietransfer sowie Technologiemarketing,
  • Investitionsförderprogramm zur Reduzierung von CO2-Emissionen in Unternehmen,
  • Innovationscluster (Anwendungsnahe Innovationszentren),
  • innovative Unternehmensneugründungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, bei innovativen Untenehmensgründungen ist auch die Übernahme einer Beteiligung möglich.

Die Höhe Ihrer Förderung hängt von Art und Umfang der geplanten Maßnahme und vom jeweiligen Einzelprogramm ab.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Projektträger

Die Innovationsförderung in Hessen ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Vorrangig werden Projekte in den hessischen GRW-Gebieten oder den EFRE-Vorranggebieten unterstützt.
  • Sie erhalten die Zuwendung auf Grundlage des Hochschulrahmengesetzes, des Hessischen Mittelstandsförderungsgesetzes, des Hessischen Hochschulgesetzes und des Gesetzes zur organisatorischen Fortentwicklung der Technischen Universität Darmstadt (TUDGesetz).
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichergestellt haben.
  • Wenn Sie ein investives Vorhaben planen, müssen Sie die Zweckbindungsfristen beachten und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nachweisen.
  • Sollten Sie mit Mitteln aus dem EFRE gefördert werden, gelten besondere Voraussetzungen.
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04 November 2023