Innovationsförderung – Investitionsförderprogramm zur Reduzierung von CO2-Emissionen in Unternehmen (PIUS-INVEST)
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kurztext
Wenn Sie investive Vorhaben planen, um CO2-Emissionen über das vorgeschriebene Maß hinaus zu mindern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie als kleines oder mittleres gewerbliches Unternehmen im Rahmen der Innovationsförderung, wenn Sie hocheffiziente Lösungen zur Reduzierung von CO2-Emissionen einführen, die mehr als gesetzlich vorgegebene Mindeststandards erfüllen.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben, die mindestens 1 der folgende Ziele verfolgen:
- Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz,
- Speicherung von Energie sowie Produktion, Verteilung und Nutzung erneuerbarer Energien, Anpassung an den Klimawandel,
- Einsparung von Wertstoffen, Etablierung von Wertstoffkreisläufen und der Einsatz von fortgeschrittenen Fertigungstechniken.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 30 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 500.000 je Vorhaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 30.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Hessen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die für Ihr Unternehmen am besten geeignete Technologie zur CO2-Reduzierung einsetzen.
- Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren für geförderte Anlagen einhalten.
- Bitte beachten Sie außerdem die allgemeinen Förderbestimmungen zur Innovationsförderung.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, die nur dem gesetzlichen Standard entsprechen.