Innovationsförderung – Innovationscluster (Anwendungsnahe Innovationszentren)
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kurztext
Wenn Sie in Hessen einen Innovationscluster aufbauen oder erweitern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Innovationsförderung beim Auf- und Ausbau von Innovationsclustern, die die Innovationstätigkeit im Land anregen.
Sie erhalten die Förderung für
- die Betreuung eines Innovationsclusters, um die Zusammenarbeit, den Informationsaustausch und spezialisierte und maßgeschneiderte Unterstützungsdienstleistungen für Unternehmen zu erleichtern,
- Maßnahmen, mit denen Sie neue Unternehmen oder Einrichtungen zur Beteiligung am Innovationscluster bewegen und die Sichtbarkeit des Innovationsclusters erhöhen,
- die Verwaltung des Innovationsclusters, die Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen zur Förderung des Wissensaustauschs, die Vernetzung und die transnationale Zusammenarbeit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen, die den Innovationscluster betreiben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Der Cluster muss sich in Hessen befinden.
- Sie müssen ein tragfähiges Konzept vorlegen.
- Es gelten die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Innovationsförderung.