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Impulse der Arbeitsmarktpolitik (IdeA)

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Hessen
Education, Skills Building and Training Employment Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie Projekte planen, die arbeitslosen und wenig qualifizierten Menschen eine Ausbildung zur Fachkraft ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie als Akteur des Arbeitsmarktes oder Träger von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten im Rahmen der Hessischen Arbeitsmarktförderung mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung von modellhaften und innovativen Projekten.

Sie erhalten die Förderung für

  • Vorhaben für arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Erwachsene, darunter insbesondere Langzeitarbeitslose, Un- und Angelernte sowie Personen mit multiplen Problemlagen,
  • Projekte für benachteiligte junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf und
  • Projekte, die sich schwerpunktmäßig der Arbeitsmarktintegration von Personen über 55 Jahren widmen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt für

  • teilnehmendenorientierte Projekte der Benachteiligtenförderung bis zu 40 Prozent und
  • systembezogene Projekte zur Stärkung der Arbeitsmarktförderung, die schwerpunktmäßig nicht direkt die benachteiligten Zielgruppen adressieren, bis zu 90 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Nachdem für das Programm ein Förderaufruf veröffentlicht wurde, stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Arbeitsmarkt/ESF-Consult Hessen.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Verbände, Vereine, Kammern, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, geeignete wissenschaftliche Institutionen, hessische Landkreise und kreisfreie Städte sowie deren Zusammenschlüsse.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Teilnehmende Ihrer Maßnahmen müssen ihren Erstwohnsitz in Hessen haben und arbeitslos beziehungsweise von Arbeitslosigkeit bedroht sein; eingeschlossen sind Angehörige der sogenannte „Stillen Reserve“, Leistungsbeziehende des Asylbewerberleistungsgesetzes mit guter Bleibeperspektive und Personen mit Aufenthaltstitel sowie Geringqualifizierte und Beschäftigte mit ergänzendem Leistungsbezug nach den Sozialgesetzbüchern.
  • Ihr Projekt muss mindestens 3 der folgenden Kriterien erfüllen:
    • innovative Ansätze, die benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt nachhaltig und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Bedarfe in Beschäftigung oder Ausbildung (auch Teilzeitausbildung) vermitteln,
    • Gewinnung innovativer Akteure als Projektträger beziehungsweise Kooperationspartner (freie Träger, Hochschule, Unternehmen, Pflegeeinrichtungen et cetera),
    • Stärkung rechtskreis- und fachbereichsübergreifender Kooperationen in den Gebietskörperschaften,
    • Heranführung von Zielgruppen an Fachkräfteberufe, für die bislang die Einstiegsschwelle zu hoch lag, einschließlich der Eröffnung geschlechtergerechter Zugänge zu Zukunftsberufen und solchen mit Fachkräftebedarf (zum Beispiel Handwerk, Pflege, IT, Erziehungsberufe, Kreativwirtschaft, Gesundheitswirtschaft),
    • Sensibilisierung von Arbeitgebern, dass benachteiligte Personen als wertvolles Fachkräftepotenzial zu sehen und als Bewerber für entsprechende Ausbildungsgänge in Erwägung zu ziehen sind,
    • Berücksichtigung der sozialräumlichen Strukturen und Aktivierung des sozialen Beziehungsnetzwerks der Teilnehmenden zur individuellen Kompetenzstärkung und Wiedereingliederung in Arbeitsmarkt und Gesellschaft,
    • Lernen im Prozess der Arbeit für Un- und Angelernte,
    • Befähigung im Bereich der Digitalisierung, hinsichtlich der digitalen Kompetenzen von Teilnehmenden oder durch das digitale Lernen von Qualifizierungsinhalten,
    • Stärkung der Resilienz von Arbeitslosen sowie von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten, beispielsweise um psychische Belastungen in der Arbeitswelt abzufedern,
    • nach Projektabschluss Übernahme der Methodik durch weitere Akteure angestrebt und wahrscheinlich,
    • Projektfortführung nach Ende der Förderung,
    • Gewinnung neuer Erkenntnisse, aus denen sich innovative Projekte oder weiterführende konzeptionelle Ansätze der hessischen Arbeitsmarktförderung praxisnah ableiten und umsetzen lassen,
    • Projekte, die Erkenntnisse für eine optimierte Steuerung des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems oder im Sinne einer Prognose für künftige Entwicklungen auf dem hessischen Arbeitsmarkt gewinnen,
    • anlassbezogene und konzeptionell fundierte Adressierung aktueller Handlungsbedarfe, beispielsweise zur Bewältigung der Pandemiefolgen von SARS-CoV-2 (COVID-19).
  • Beachten Sie bitte, dass Kooperationen zwischen Antragstellerinnen und Antragstellern und Unternehmen der freien Wirtschaft sowie regionale Partnerschaften, die über das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt hinaus reichen, ausdrücklich begrüßt werden.
  • Eine Kofinanzierung Ihres Vorhabens, zum Beispiel durch kommunale Mittel, ist obligatorisch.
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04 November 2023