Hessische Qualifizierungsoffensive – Förderung der Systeme und Strukturen der beruflichen Bildung: Überbetriebliche Berufsbildungsstätten
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kurztext
Wenn Sie überbetriebliche Berufsbildungsstätten modernisieren und weiterentwickeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Hessischen Qualifizierungsoffensive gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bei der Modernisierung und Erweiterung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und außerdem bei Vorhaben, die geeignete überbetriebliche Berufsbildungszentren zu Kompetenzzentren weiterentwickeln.
Sie erhalten eine Förderung für
- den Erwerb, Aus- und Umbau, die Erweiterung und in Einzelfällen auch die Errichtung sowie die Ausstattung und Anpassung an die technische Entwicklung (Modernisierung) überbetrieblicher Berufsbildungsstätten einschließlich der erforderlichen Internate,
- wirtschaftsnahe Vorhaben der beruflichen Bildung, die eine Erhöhung der Leistungs- und Innovationsfähigkeit der hessischen Wirtschaft erwarten lassen, sowie nicht investive Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Steigerung der Innovations- und Leistungsfähigkeit der hessischen Wirtschaft durch Orientierung an Zukunftsfeldern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer Maßnahme und dem jeweiligen Fördergebiet ab.
Sie müssen einen angemessenen Eigenanteil von normalerweise 25 Prozent erbringen, in GRW-Fördergebieten mindestens 10 Prozent, der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
Für nicht investive Maßnahmen erhalten Sie normalerweise einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Die Bagatellgrenze bei Bauvorhaben beträgt EUR 50.000 und bei Ausstattungsvorhaben EUR 10.000.
Melden Sie Ihr Vorhaben bitte frühzeitig dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen an.
Ihren Antrag richten Sie bitte elektronisch über das Antragsportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Arbeitsmarkt/ESF-Consult Hessen.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie sind antragsberechtigt als Träger einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte etwa als Körperschaft des öffentlichen Rechts oder andere nicht gewinnorientierte Organisation.
- Sie sind außerdem antragsberechtigt als nicht staatlicher Träger oder nicht staatliche Einrichtung, die nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, wenn Ihr Vorhaben wirtschaftsnah und eine nicht investive Maßnahme der beruflichen Bildung ist.
- Zielgruppe des Programms sind hessische Auszubildende und Beschäftigte.
- Ihr Vorhaben muss sich auf eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte in Hessen beziehen.
- Bitte beachten Sie die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Hessischen Qualifizierungsoffensive – Förderung der Systeme und Strukturen der beruflichen Bildung.