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Hessische Qualifizierungsoffensive – Förderung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen: Qualifizierungsscheck

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

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Individuals
Hessen
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Overview

Kurztext

Wenn Sie an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen, um so Ihre Beschäftigungschancen zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Hessischen Qualifizierungsoffensive gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bei Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Qualifizierungsschecks. Dazu gehören auch vorbereitende Maßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen, und auch Teilabschnitte auf dem Weg einer abschlussbezogenen Qualifizierung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 4.000 je Maßnahme. Wenn die einfache Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und dem Qualifizierungsort über 50 Kilometer beträgt, erhalten Sie zusätzlich einmalig pro Qualifizierungsscheck eine Aufwandspauschale von EUR 105,00.

Sie müssen folgende Verfahrensschritte bei vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung geförderten Bildungscoaches, Nachqualifizierungsberatungsstellen und sonstigen vom Ministerium dafür zugelassenen Stellen befolgen:

  • Obligatorische Nachqualifizierungsberatung
  • Feststellung des Qualifikationsstands, zum Beispiel mit dem Instrument Nachqualifizierungspass
  • Festlegung der Weiterbildungsmaßnahme in einem Beratungsprotokoll

Das Beratungsprotokoll reichen Sie bitte bei der Weiterbildung Hessen e.V. ein, die den Qualifizierungsscheck zur Vorlage bei einem Weiterbildungsträger ausstellt.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung von Qualifizierungsschecks ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte über 21 Jahre mit Hauptwohnsitz in Hessen, für die der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zahlt und die über keinen beruflichen Abschluss verfügen oder in der ausgeübten Tätigkeit über keinen Berufsabschluss verfügen.

Sie erhalten die Förderung vorrangig für Weiterbildungen, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) oder nach dem SGB II beziehungsweise III gefördert werden.

Die Maßnahme, an der Sie teilnehmen, muss von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und über Nachqualifizierungen zu einem Berufsabschluss hinführen.

Von einer Förderung ausgenommen sind unter anderem betriebliche Anpassungsqualifizierungen und Trainings, die nicht zu einem anerkannten Berufsabschluss hinführen, Weiterbildungen, deren Kosten aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Arbeitgeber zu übernehmen sind und Bildungsmaßnahmen, die im Rahmen des Bundesprogramms Integration durch Qualifizierung (IQ) gefördert werden.

Wenn es sich um die Förderung von Teilabschnitten auf dem Weg einer abschlussbezogenen Qualifizierung handelt, müssen Sie sich durch einen Bildungscoach/eine Nachqualifizierungsberatungsstelle oder eine zuständige Stelle beraten lassen.

Bitte beachten Sie die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Hessischen Qualifizierungsoffensive – Förderung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen.

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14 July 2023