Hessische Qualifizierungsoffensive – Förderung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen: Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Berufsschul
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kurztext
Wenn Sie Beratungs- und Betreuungsangebote schaffen wollen, um Ausbildungsabbrüchen entgegenzuwirken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Hessischen Qualifizierungsoffensive gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF+) bei Maßnahmen zur Beratung und Begleitung abbruchgefährdeter Auszubildender während der betrieblichen Ausbildung.
Sie erhalten die Förderung für das Beratungsangebot einer Ausbildungsbegleitung, die in Zusammenarbeit mit Berufsschule und Ausbildungsbetrieb individuelle Problemlösungen für Ausbildungsrisiken erarbeitet.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten. Der Zeitraum kann um 12 Monate verlängert werden.
Nachdem für das Programm ein Förderaufruf veröffentlicht wurde, stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Arbeitsmarkt/ESF-Consult Hessen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) und
- juristische Personen des privaten Rechts,
die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als Ausbildungsbegleiterin oder Ausbildungsbegleiter müssen Sie Kenntnisse in Beratungsmethoden und auch Kenntnisse, wenn möglich Berufserfahrung, in der Beratungs- oder Förderarbeit mit der Zielgruppe Jugendliche/junge Erwachsene haben.
- Sie übernehmen die Projektdurchführung in Zusammenarbeit mit einer vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) benannten Stelle und sind verpflichtet, die zentralen Ziel- und Qualitätsvorgaben des Programms umzusetzen.
- Innerhalb der ersten 12 Monate des Projekts muss entweder eine vom HMWEVW anerkannte personenbezogene Zertifizierung oder eine Trägerzertifizierung stattfinden.
- Bitte beachten Sie die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Hessischen Qualifizierungsoffensive – Förderung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen.