Hessische Qualifizierungsoffensive – Förderung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen: Nachwuchsgewinnung
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, um das Qualifizierungs- und Ausbildungspotenzial von Jugendlichen aus Haupt- und Realschulen zu stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Hessischen Qualifizierungsoffensive gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bei Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung für die duale Ausbildung und zur Berufsorientierung hessischer Schülerinnen und Schüler, die das Regelangebot von Schule und Berufsberatung ergänzen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses wird im Einzelfall festgelegt. Er beträgt aber maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihren Antrag richten Sie im Rahmen regelmäßiger Projektaufrufe bitte elektronisch über das Antragsportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Arbeitsmarkt/ESF-Consult Hessen.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung von Nachwuchsgewinnung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) sowie
- juristische Personen des privaten Rechts,
die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Zielgruppe Ihrer Vorhaben sind hessische Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 8.
Sie müssen die Maßnahmen überregional/landesweit umsetzen oder modellhafte Konzepte für bestimmte Personengruppen oder Themen realisieren.
Bitte beachten Sie die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Hessischen Qualifizierungsoffensive – Förderung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen.