Hessische Qualifizierungsoffensive – Förderung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen: Bildungscoaches
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kurztext
Wenn Sie Beratungen durchführen, die die Weiterbildungsbereitschaft und Qualifizierungsaktivitäten von Beschäftigten erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt im Rahmen der Hessischen Qualifizierungsoffensive gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfond (ESF+) Ihren Einsatz als Bildungscoach für abschlussbezogene Nachqualifizierung und Weiterbildung von Beschäftigten.
Sie erhalten die Förderung für Beratungen in folgenden Bereichen:
- Sensibilisierung der Unternehmen für die Bedeutung der Qualifizierung ihrer Beschäftigten im Hinblick auf ihre Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit,
- Sensibilisierung der Beschäftigten für die Notwendigkeit von Weiterbildung zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit,
- Beratung und Information zu Themen der Weiterbildung für Beschäftigte und Unternehmen,
- Identifikation von Qualifikationen, die zum Erhalt/zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit ratsuchender Beschäftigter beziehungsweise der Wettbewerbsfähigkeit ratsuchender Unternehmen geeignet sind,
- Unterstützung der ratsuchenden Beschäftigten und Unternehmen bei der Information über das berufsbezogene Weiterbildungsangebot und beim Finden von Qualifizierungsmöglichkeiten, die an die spezifischen betrieblichen beziehungsweise individuellen Bedürfnisse angepasst sind,
- Beratung zu geeigneten Förderinstrumenten zur Finanzierung der Qualifizierungsvorhaben,
- Erfassung der Kompetenzen von Beschäftigten,
- Begleitung der Beschäftigten und Unternehmen während beruflicher Qualifizierungsmaßnahmen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Normalerweise wird je eine Vollzeitstelle in jedem der 12 hessischen Arbeitsagenturbezirke gefördert.
Nachdem für das Programm ein Förderaufruf veröffentlicht wurde, stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Arbeitsmarkt/ESF-Consult Hessen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) und
- juristische Personen des privaten Rechts,
die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Die Förderung von Bildungscoaches ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppe Ihrer Beratungen sind hessische Unternehmen, besonders KMU, und deren Beschäftigte.
- Als Bildungscoach müssen Sie im engen Austausch mit weiteren Akteurinnen und Akteuren im Bereich Weiterbildungsberatung in Hessen arbeiten.
- Bildungscoaches müssen über folgende Qualifikationen verfügen:
- Berufserfahrung in der Weiterbildungsberatung,
- umfassende Kenntnis der Systeme und Regelungen der beruflichen Weiterbildung,
- gute Kenntnisse beruflicher Weiterbildungsangebote und über Förderinstrumente in der beruflichen Weiterbildung,
- Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Bildungsanbieterinnen und -anbietern,
- Kenntnisse von betrieblichen Abläufen und betrieblicher Personalentwicklung, in Beratungsmethoden und in der Erfassung von Kompetenzen.
- Innerhalb der ersten 12 Monate des Projekts muss entweder eine vom HMWEVW anerkannte personenbezogene Zertifizierung oder eine Trägerzertifizierung stattfinden.
- Bitte beachten Sie die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Hessischen Qualifizierungsoffensive – Förderung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen.